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Aktuelle Studien zeigen zudem, dass die Pläne der Bundesregierung nicht sozial ausgewogen sind. Bals: "Die Sozialverträglichkeit steigender CO2-Preise ist kein Hexenwerk. Dafür braucht es aber einen aufkommensneutralen, breit angelegten Ausgleichsmechanismus, der sich auf eine stärkere Strompreissenkung und eine Pro-Kopf-Prämie stützt, sowie Härtefallregelungen." Überdies bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Emissionshandels mit Fix- und Höchstpreisen, so wie er derzeit geplant ist. Dies verdeutlicht ein neues Rechtsgutachten, welches das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in Zusammenarbeit mit Prof. Rodi von der Universität Greifswald im Auftrag der Stiftung Neue Energie erstellt hat. Dabei werden Optionen aufgezeigt, wie die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens sichergestellt werden könnte. Einerseits könnten die Einführungsphase verkürzt und die Preiskorridore anschließend aufgehoben werden. Andererseits könnte die Einführungsphase als verfassungsgemäße Verbrauchssteuer ausgestaltet und danach ebenfalls in einen Emissionshandel ohne Preiskorridore überführt werden. Daneben steht dem Gesetzgeber weiterhin der schnellere, unbürokratischere und risikoärmere Weg über eine CO2-orientierte Energiesteuerreform offen. Bals: "Der Bundestag sollte diese große Rechtsunsicherheit dringend beseitigen. Denn Rechtsunsicherheit führt zu Planungsunsicherheit, und diese kann dazu führen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht rechtzeitig in neue Heizungen oder Elektroautos investieren." IKEM und Prof. Dr. Michael Rodi: Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG-E) - Rechtwissenschaftliches Kurzgutachten und Stellungnahme
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