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Die Interessengemeinschaft Nachbau und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Georg Janßen, Geschäftsführer der AbL und der IG Nachbau kommentiert in einer ersten Reaktion das EuGH-Urteil: "Seit 1998 kämpfen wir für das Jahrhundertalte Bauernrecht auf Nachbau von Saatgut und es lohnt sich. Viele Male sind wir erfolgreich beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewesen. Das heutige EuGH-Urteil ist eine kluge Entscheidung und ein weiterer wichtiger Etappensieg für unsere Interessengemeinschaft Nachbau sowie für die Bäuerinnen und Bauern. Für uns ist klar: Eine GmbH aus Bonn darf nicht auf Daten einer staatlichen Behörde zurück greifen, um ihre Geschäftsziele zu erreichen und Nachbaugebühren für unser Saatgut zu kassieren. Dies sieht das höchste Europäische Gericht genauso."
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