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![]() Die Bewerbung Um den CSR-Preis können sich Unternehmen in drei Größenkategorien bewerben: Kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, Unternehmen mit 250 bis 999 Beschäftigten und Großunternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten. Das unternehmerische Handeln wird basierend auf einer wissenschaftlich-fundierten, dreistufigen Analyse ausgewertet. Innerhalb der fünf Aktionsfelder "Unternehmensführung / Geschäftsmodell", "Markt", "Arbeitsplatz", "Umwelt" und "Gemeinwesen" geben die Unternehmen Auskunft über ihre Strategien, umgesetzte Maßnahmen und deren Ergebnisse. Der CSR-Preis der Bundesregierung ist als Lernpreis konzipert: Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten eine individuelle Auswertung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen, um Verbesserungspotenziale erkennen und zukünftig umsetzen zu können. Die Sonderpreise Auch in diesem Wettbewerbsdurchgang werden zwei Sonderpreise ausgelobt. Die Sonderpreise "Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement" sowie "CSR und Digitalisierung" greifen wichtige Themen des derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskurses auf und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesen Bereichen zu zeigen. Die Jury Unter Leitung von Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, entscheidet eine Experten-Jury über Nominierungen und Preisträger:
Weitere Informationen zum CSR-Preis der Bundesregierung sind auf der Webseite www.csr-preis-bund.de zu finden. Ab Wettbewerbsstart ist hier auch die Registrierung für das Bewerbungssystem möglich. Unternehmen, die sich für eine Bewerbung um den CSR-Preis interessieren, können sich darüber hinaus auch an das Wettbewerbsbüro wenden.
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