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Dieses hatte die Klage, in der die Familien das Europäische Parlament und den Rat der EU für den Schutz ihrer Grundrechte durch eine ambitioniertere Klimapolitik in die Pflicht nehmen, mit dem Argument abgewiesen, die Familien seien nicht ausreichend individuell betroffen.
In der Rechtsmittelschrift wenden sich die Anwälte gegen die enge Interpretation des erstinstanzlichen Gerichts mit Blick auf die direkte und individuelle Betroffenheit. Sie argumentieren, dass die Klägerinnen und Kläger auf besondere Art und Weise vom Klimawandel bedroht sind. Die Betroffenheit variiere je nach Alter, Beruf, Wohnort und gesundheitlicher Verfassung. Die Recktenwalds von der ostfriesischen Insel Langeoog gehören zu den klagenden Familien. "Wir gehören nicht zu den großen Emittenten, die den Klimawandel maßgeblich verursachen, sondern wir leiden unter den Folgen", sagt Maike Recktenwald. "Der Meeresspiegelanstieg und die durch den Klimawandel stärker werdenden Sturmfluten sind auf Langeoog schon jetzt zu spüren. Unsere Lebensgrundlage und die unserer Kinder ist in Gefahr. Die Politik handelt angesichts dieser dramatischen Situation nicht entschieden genug. Wir hoffen, dass das Gericht dies wahrnimmt und sich für Klimaschutz und unsere Grundrechte einsetzt." Christoph Bals von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage unterstützt: "Die europäischen Gerichte müssen ihre Rechtsprechung angesichts klimawandelbedingter Menschenrechtsverletzungen dringend überdenken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechtsschutz angesichts einer sich massiv verschärfenden globalen Klimakrise auf EU-Ebene nicht gewährleistet werden soll. Es ist höchste Zeit, dass sich die europäische Rechtsprechung auf die Herausforderungen der Klimakrise einstellt - um die Menschenrechte konsequent zu schützen und die Klimakrise entschieden einzudämmen." Das beklagte EU-Parlament und der Rat der EU haben in den nächsten zwei Monaten die Möglichkeit, auf die Rechtsmitteleinlegung zu reagieren. Danach erfolgt eine Entscheidung durch den EuGH über die Zulässigkeit der Klage. Wird der Fall auch in zweiter Instanz abgewiesen, findet das Verfahren hier sein Ende -mit dem Ergebnis, dass die europäischen Gerichte Klimawandel-Betroffenen keinen Rechtsschutz gewähren. Sollte der EuGH dem Urteil des EuG hingegen widersprechen und die Zulässigkeit bejahen, wird das Verfahren zur Weiterverhandlung an das EuG zurückverwiesen und das Hauptverfahren im Hinblick auf Notwendigkeit und Machbarkeit einer Klimazielverschärfungfür die EU fortgesetzt. Der People's Climate Case wird von einem breiten Bündnis von Umweltverbänden-unter ihnen Climate Action Network Europe, Germanwatch und Protect the Planet-sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstützt. Über 210.000 Menschenaus Europa haben sich über eine Petition von we.movemit den Klägerfamilien solidarisiert.
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