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"Es kann nicht sein, dass Unternehmen wie Henkel bei der Angabe von Recyclinganteilen in ihren Verpackungen und Produkten tricksen. Verbraucher erwarten, dass aus den von ihnen im gelben Sack gesammelten Verpackungen wieder Recyclingstoffe hergestellt werden, die wiederum zur Herstellung neuer Waren eingesetzt werden. Wird bei verkauften Verpackungen dieser Eindruck erweckt, ohne dass es den Tatsachen entspricht, werden wir rechtlich dagegen vorgehen", sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Um aus bereits verwendeten Verpackungen, die über den gelben Sack gesammelt werden, Recyclingmaterial zu gewinnen, muss ein großer technischer Aufwand betrieben werden. Das aus alten Verpackungen und Produkten zurückgewonnene Recyclingmaterial mit sortenrein anfallenden Produktionsabfällen, wie zum Beispiel Stanzresten, gleichzusetzen, täuscht falsche Tatsachen vor. "Warum der Einsatz von Produktionsabfällen mit dem normalen Recyclingverständnis nicht viel zu tun hat, lässt sich am Beispiel des Plätzchenbackens besonders anschaulich erklären. Wenn beim Ausstechen von Plätzchen noch Teig übrigbleibt, dann kann man aus den Resten zwar neue Plätzchen herstellen, aber es ist immer noch derselbe Teig. Den verwendeten Restteig dann als Recyclingteig zu bewerben wäre nicht richtig, weil es sich immer noch um dieselben Ausgangsmaterialien handelt. Ebenso verhält es sich mit Kunststoffabfällen aus Produktionsprozessen", erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Sogenanntes Post-Industrial-Material sollte daher nicht mit Post-Consumer-Material gleichgesetzt werden, das bereits in einer Verpackung oder einem Produkt eingesetzt wurde. Hintergrund: Henkel hatte das Plastikkörbchen für den Toilettenstein "WC Frisch" so beworben, als ob es aus 100 Prozent Recyclingmaterial bestehen würde. Allerdings war das Plastikkörbchen strahlend weiß, was aus technischen Gründen bei Produkten mit hohen Rezyklatanteilen aus vorher verwendeten Verpackungen nicht der Fall ist. Die Konkurrenzprodukte mit hohen Anteilen an Recyclingmaterialien waren grau gefärbt oder enthielten kleinere dunkle Partikel. Das führte zu Nachfragen seitens der Firma Werner & Mertz, die schließlich im April 2019 rechtlich gegen Henkel vorging, die zweifelhaften Praktiken ans Licht brachte und beendete. Der Verdacht, dass zur Herstellung des Toilettensteinkörbchens nicht Post-Consumer-Material, sondern Post-Industrial-Material verwendet wurde, bestätigte sich. Schlussendlich beendete Henkel die irreführende Werbung für sein vermeintliches Recycling-WC-Produkt.
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