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Baumschutzverordnungen könnten die Bäume retten. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat eine umfangreiche Studie zur Verbreitung und Effektivität von Baumschutzverordnungen erstellt. Das Ergebnis ist ernüchternd: nur 94 der 2.056 bayerischen Kommunen haben eine Baumschutzverordnung erlassen, 83 Prozent davon wurden noch im letzten Jahrhundert erlassen, nur sieben Prozent seit 2010. "Die Staatsregierung und der Bayerische Landtag müssen als Konsequenz des erfolgreichen Volksbegehrens "Rettet die Artenvielfalt" und als Klimaschutzsofortmaßnahme den Baumschutz gesetzlich verankern", fordert BN-Landesvorsitzender Richard Mergner.
"Studien prognostizieren bis zum Ende des Jahrhunderts eine deutliche Zunahme der Hitzetage mit Tagestemperaturen über 30° C. Auch die Zahl der Hitzenächte, in denen es nicht unter 20° C abkühlt, steigt an, was neben der großen Belastung, der die Menschen tagsüber ausgesetzt sind, zusätzlich zu einer fehlenden Regeneration in der Nacht führt", mahnt Mergner. "In Zeiten der Klimakrise mit steigender Hitzebelastung in den Stadtzentren sind Stadtbäume und innerstädtische Grünflächen als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwenig für die Bevölkerung. Dennoch haben wir jedes Jahr dramatische Verlustzahlen bei Bäumen in Bayerns Städten. Wir brauchen aber mehr statt weniger Bäume und fordern das auch von unseren Kommunen". Die Kommunen verfügen in Form von Baumschutzverordnung über ein Instrument, das zum Schutz der Bäume beitragen kann. Der BUND Naturschutz hat im Rahmen des Projektes "Neue Chance für alte Bäume", gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds, eine umfangreiche und bundesweit einmalige Kommunalbefragung unter allen bayerischen Kommunen durchgeführt, um deren Verbreitung, Ausgestaltung und Effektivität zu untersuchen. Demnach haben nur 94 der 2.056 Städte und Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen, obwohl von den Kommunen mit erlassener Baumschutzverordnung 83,1% diese für ein "eher wichtiges" oder "sehr wichtiges" Mittel zum Baumschutz halten, nur 4,6% schätzen sie als "eher unwichtig" oder "völlig unwichtig" ein. "Insgesamt können Baumschutzverordnungen ein sinnvolles Instrument zum Schutz von Bäumen darstellen." merkt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz an. "Wir fordern daher landesweit die Einführung kommunaler Baumschutzverordnungen verbunden mit einem Zonierungskonzept. So sollten in stark verdichteten Zonen - der Wichtigkeit der Bäume für die Lebensqualität entsprechend - Baumfällungen nicht oder nur gegen hohe Ausgleichszahlungen bzw. erhebliche Ersatzpflanzungen, möglich sein." In Zonen mit sehr hohem Durchgrünungsanteil, könnten hingegen geringere Ansprüche an den Baumschutz angelegt werden und die Ersatzpflanzungen lediglich im Verhältnis 1:1 durchgeführt werden. "Ein alter, klimabedeutsamer und stadtbildprägender Baum ist keine Privatangelegenheit!" sagt Daniel Mühlleitner, Koordinator des Projekts "Neue Chancen für alte Bäume". "Neben den vielfältigen gesundheitlichen Wirkungen von Stadtbäumen haben sie auch einen enormen - und ganz nebenbei kostengünstigen - Effekt auf das Stadtklima. Deshalb müssen wir sie schützen! Baumschutzverordnungen können hierfür ein geeignetes Instrument sein." Der BUND Naturschutz bietet Bürger*innen mit weiterem Informationsbedarf und auch bei anderen Fragen rund um das Thema Stadtbäume eine Baumsprechstunde unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 78 23 822 (0800/STADTBAUM) an, Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie unter der Emailadresse: stadtbaum@bund-naturschutz.de.
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