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Sie soll Schulen bei der Umsetzung solcher investiver Energiesparmaßnahmen unterstützen, die zwar wirtschaftlich durchführbar sind, bisher jedoch - aus finanziellen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen -unterblieben. Das Besondere und Neue an der Sache ist, daß dabei die Schulen selbst die Initiative ergreifen, um energiesparende Investitionen durchzuführen, wofür normalerweise die Schulträger oder private Investoren zuständig sind. Die Schul-Energieagentur bietet den Schulen dafür fachliche, rechtliche und organisatorische Unterstützung. Bisher hatten Energiesparprojekte von Schulen, welche unter anderem durch die Einführung des finanziellen Anreizsystems "fifty/fifty" unterstützt wurden, vor allem Verhaltensänderungen und nicht-investive Maßnahmen zum Inhalt. Das neue Modell geht darüber hinaus: Den Schulen wird die Möglichkeit eröffnet, ihre Energiesparprämien, Sponsorengelder oder auch Darlehen (welche die Energieagentur aufnehmen kann) Erzielung zusätzlicher Einsparungen im investiven Bereich einzusetzen. Die Refinanzierung der Investitionen kann beispielsweise aus den eingesparten Energiekosten (sog. Contracting) erfolgen. Darüber muß mit dem Schulträger eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Da die Schule keine juristische Person ist und deshalb nicht die erforderlichen Rechtsgeschäfte mit dem Schulträger eingehen kann, übernimmt dies die Schul-Energieagentur stellvertretend für die Schule. Darüber hinaus bringt sie auch das dafür notwendige fachliche und organisatorische Know-How ein. Die Energieagentur für Schulen kann beispielsweise auf folgende Weise tätig werden: 1. Sie kann zur Finanzierung investiver Energiesparmaßnahmen Contracting-Verträge mit Schulträgern abschließen, worin unter anderem die Rückzahlung der durch die Energiesparmaßnahme eingesparten Energiekosten geregelt wird. 2. Sie kann stellvertretend für Schulen Darlehen und Fördermittel zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen aufnehmen und an die betreffende Schule weiterreichen. 3. Sie kann Sponsorengelder, Fördermittel usw. für Energiesparmaßnahmen akquirieren. 4. Sie kann Mittel der Schulen (z.B. fifty/fifty-Bonus) treuhänderisch verwalten und bei Bedarf zur Finanzierung von Energiesparmaßnahmen einsetzen. 5. Sie kann in Abstimmung mit dem Schulträger Energiesparmaßnahmen selbst umsetzen. Neben den Schulen haben auch die Schulträger Vorteile von der Zusammenarbeit mit der Schul-Energieagentur, indem sie einerseits Energiesparmaßnahmen umsetzen können, für die im Augenblick keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und andererseits von der Reduzierung der Energiekosten profitieren. Im Unterschied zu Contracting-Unternehmen, die im kommerziellen Bereich tätig sind, soll sich die Schul-Energieagentur auf die Umsetzung kleinerer Maßnahmen, die neben dem Einspareffekt vor allem auch einen hohen Lerneffekt besitzen, spezialisieren. Die Möglichkeiten reichen hier vom Sprengwasserzähler bis zur Solaranlage. Dieses Modell beruht auf Erfahrungen der Alexander-von-Humboldt-Schule in Viernheim(www.shuttle.schule.de/hp/avh-viernheim/energie). Die Energieagentur für Schulen wurde als Einrichtung des schon bestehenden Vereins Energiesparende Interessengemeinschaft (ESI) gegründet. Das UfU ist im Vorstand des ESI e.V. durch Hartmut Oswald (Mitarbeiter im Arbeitsbereich Energie) und Jörg Eschner (freier Mitarbeiter des UfU im Projekt Energiesparen an Schulen) vertreten. Inzwischen befinden sich erste Projekte der Energieagentur für Schulen in der Vorbereitungsphase.
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