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Laut den neuen Vorgaben des Basler Übereinkommens können nur noch sortenreine Abfälle und so gut wie störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Da diese Kunststoffe weltweit gefragt sind und einen Marktwert haben, ist es unwahrscheinlich, dass sie deponiert werden. Gefährliche Kunststoffabfälle und solche, die sich kaum recyceln lassen, unterliegen nun den Vorgaben des Basler Übereinkommens. Dies bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten exportiert werden dürfen und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Die Vollzugsbehörden der Bundesländer, der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr erhalten dadurch eine deutlich verbesserte Grundlagen für ihre Ausfuhrkontrollen, auch weil nun klarer als bisher festgelegt ist, welche Abfälle frei gehandelt werden dürfen und welche nicht. In der EU führt die Neuregelung zu einem Exportverbot von Kunststoffabfällen, die nicht sortiert, verunreinigt und mit anderen Abfallarten vermischt sind. Damit wird die Ausfuhr in Länder verhindert, die über keine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder zum Recycling von Kunststoffabfällen verfügen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese auf Deponien und später in der Umwelt landen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2021; sie muss nun in einen rechtsverbindlichen OECD-Beschluss und anschließend in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen übernommen werden. Die Vertragsstaatenkonferenz hat die Staaten zudem aufgefordert, die Vermeidung und umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen national deutlich zu stärken. Im Rahmen einer neu eingerichteten globalen Partnerschaft, in der die Staaten mit Umweltorganisationen und Industrieverbänden zusammenarbeiten werden, sollen Pilotprojekte durchgeführt werden, um die Sammlung und das Recycling in afrikanischen und asiatischen Ländern zu verbessern. Ein weiterer Erfolg der Konferenz ist die Verabschiedung von verbesserten Leitlinien zur Abgrenzung von Elektroaltgeräten und gebrauchten Geräten. Damit soll die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten etwa nach Afrika verhindert werden. In der EU enthält die Richtlinie für Elektroaltgeräte bzw. in Deutschland das Elektrogesetz bereits entsprechende Regelungen. Weitere Informationen
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