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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 27.03.2019
Weniger Plastik in der Umwelt
EU verabschiedet Richtlinie
Strohhalm, Becher, Schokoriegel-Verpackung - diese Plastikprodukte gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Die EU hat nun konkrete Maßnahmen verabschiedet, mit denen sie diesen Plastikmüll in der Umwelt deutlich verringern will. Dazu gehört unter anderem das Verbot von Strohhalmen aus Plastik ab 2021. Das UBA begrüßt diese Maßnahmen.

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: "Auch die deutschen Strände sind vermüllt. An der Nordsee finden wir 390 Müllteile pro hundert Meter, an der Ostsee 70 - und der Großteil davon ist aus Plastik. Die EU-Richtlinie ist ein erster guter Schritt, dass unsere Meere und Strände wieder sauberer werden." Die EU nimmt nun insbesondere die Hersteller in die Verantwortung. Sie werden künftig u.a. an Reinigungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Dazu Krautzberger: "Littering wird zu häufig nur als fahrlässiges Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verstanden. Ich finde es wichtig und richtig, dass jetzt auch die Hersteller ihren Teil der Verantwortung übernehmen müssen."

Je nach Produktgruppe sind in der Richtlinie verschiedene Maßnahmen vorgesehen:
  • Verbote. Im Jahr 2021 (Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) werden Kunststoffeinwegprodukte, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten - dazu zählen Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalterungen sowie Becher und Essensbehälter für den Sofortverzehr aus Polystyrol; Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen soll es gar nicht mehr geben.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung. Die Hersteller werden an den Kosten von Reinigungsmaßnahmen, Transport und Entsorgung von Essenscontainern, Folien, Plastikflaschen, Bechern, Plastiktüten Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten sowie Fischereigerät beteiligt;
  • Stärkung des Recyclings. Ab 2025 sollen PET Flaschen einen verbindlichen Anteil von 25% rezykliertem Kunststoff beinhalten, ab 2030 sollen Flaschen zu mindestens 30% aus Rezyklat bestehen;
  • Information der Öffentlichkeit. Auf einer Reihe von Produkten sollen Hersteller über die negativen Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung informieren und auf Mehrwegsysteme hinweisen. Dazu zählen Essensbehälter, Folien, Becher, Tabakprodukte, Feuchttücher, Hygieneprodukte, Luftballons, leichte Plastiktüten, sowie Fischereigerät;
    Verbrauchsreduktion. Der Verbrauch von Essens- und Getränkebehälter aus Kunststoff soll bedeutend gesenkt werden;
  • Getrennte Sammlung. Bis 2025 sollen mindestens 77% der Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden, ab 2029 zu 90% - etwa durch die Einführung eines Pfandsystems;
  • Produktanforderungen. Ab 2024 sollen Deckel fix an Getränkeflaschen befestigt sein.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen.


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