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Dazu erklärt die Bundesgeschäftsführerin der NaturFreunde Deutschlands, Maritta Strasser: "Wer selbstlos zum Wohle der Allgemeinheit tätig ist, verdient als gemeinnützig anerkannt zu werden. Das muss auch gelten für die Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, den Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Unsere Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft, die sich politisch einmischt. Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht missbraucht werden, um unbequeme Stimmen zu unterdrücken. Es muss jetzt reformiert werden, um Rechtssicherheit wiederherzustellen!" Den Beschluss des NaturFreunde-Bundesausschusses finden Sie im Volltext unter: www.naturfreunde.de/fuer-ein-modernes-Gemeinnuetzigkeitsrecht
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