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Die Initiative geht zurück auf die seit Jahren anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Transporte in Länder außerhalb der EU, die in den letzten Wochen wieder befeuert wurden. Nachdem zu Beginn des Jahres mehrere bayerische Landkreise den Export von Tieren in Drittländer ausgesetzt hatten, verkündete der Landwirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Jan Philipp Albrecht (Grüne), Ende Februar einen vierwöchigen Stopp von Tiertransporten in Drittländer und den Plan, eine bundesweite Regelung anzustoßen. In dieser Woche verkündete auch Hessens Umweltministerin Priska Hinz ein Moratorium bis zum 14. April 2019. Am heutigen Mittwoch verkündete das bayerische Umweltministerium ein komplettes und dauerhaftes Verbot von Transporten in 17 Staaten außerhalb der EU und die Einrichtung einer zentralen Stelle "Export" zur Unterstützung der Veterinärämter. "Das Vorangehen der Verantwortlichen in Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ist sehr begrüßenswert! Wir hoffen, dass Sie, trotz der erwartbaren und unsäglichen Kritik durch die Nutztierindustrie und Teile der Bundespolitik, standhaft bleiben und das Wohl der Tiere in den Fokus setzen ", so Fabian Steinecke. Während innerhalb der Europäischen Union zumindest gemeinsame Verordnungen für Tierschutzmaßnahmen bestehen, enden diese Vorgaben an der Grenze der Europäischen Union. Die Möglichkeit, die Einhaltung der EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern zu kontrollieren und den Umgang mit den transportierten Tieren zu überprüfen, ist nicht gegeben. Dabei ist bekannt, dass in vielen Ländern, in die Tiere aus der EU transportiert werden, die Standards beim Umgang mit Tieren nicht ansatzweise mit den Vorgaben der EU übereinstimmen und die Tiere noch extrem qualvollen Situationen ausgesetzt sind. Der Artikel 14 der EU-Tiertransport-Verordnung sieht deshalb vor, dass Veterinärbehörden einen Transport nicht bewilligen sollen, wenn dieser absehbar gegen die rechtlichen Standards der EU verstößt. In der Realität werden jedoch weiterhin Tiere in z.B. ehemalige Sowjetrepubliken, die Türkei, den Nahen Osten oder den Maghreb transportiert, in denen die gesetzlichen Standards der EU nicht greifen. Dass der momentane Umgang mit Tiertransporten in Drittländer die gesetzlich festgelegten Tierschutzverordnungen nicht erfüllt, hält auch ein Fachartikel von Christoph Maisack und Alexander Rabitsch mit dem Titel "Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten" aus dem Jahr 2018 fest. Die Autoren stellen darin klar, dass eine Nichtanwendung des Artikel 14 den Strafbestand der Beihilfe zur Tierquälerei erfüllen könnte. Den gesamten Eil-Appell finden Sie hier.
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