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Es ist begrüßenswert, dass Minister Müller die Unternehmen jetzt endlich auch rechtlich in die Pflicht nehmen will. Jetzt muss er aber auch liefern. Sein Vorstoß zeigt auch: Nicht einmal der Minister selbst glaubt noch daran, dass mit dem Prinzip Freiwilligkeit und rhetorischen Appellen echte Fortschritte zu erzielen sind. Sowohl sein vor fünf Jahren mit großem Tam-Tam gegründetes Textilbündnis als auch der unverbindliche Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte haben es nicht geschafft, einen nennenswerten Fortschritt beim Menschenrechtsschutz in der globalen Wirtschaft zu erreichen. Bisher hat die Bundesregierung gesetzliche Regelungen seit Jahren abgelehnt. Mehr noch: Auf europäischer und internationaler Ebene steht die Bundesregierung auf der Bremse, wenn es darum geht, verbindliche Regeln zur Einhaltung der Menschenrechte in den internationalen Lieferketten zu erlassen. Nun muss sich zeigen, ob der Entwicklungsminister auch den Rest der Bundesregierung überzeugen kann. Bislang hat es Müller nicht geschafft in der Regierung Bündnisse zu schmieden und sich am Kabinettstisch durchzusetzen. In den vergangenen Jahren gab es etliche vielversprechende Ankündigungen aus dem Entwicklungsministerium. An der Umsetzung haperte es dann aber gewaltig. Der Gesetzesentwurf könnte Müllers erster Schritt vom Ankündigungsminister zum Anpacker werden. Hintergrund: Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits vor Jahren konkrete Vorschläge für die gesetzliche Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltsplichten gemacht und aufgezeigt, wie darüber durch verbesserte Transparenz und wirksame Sanktionen der Menschenrechtsschutz in den globalen Lieferketten verbessert werden kann. Die konkreten Forderungen aus dem "Maßnahmenpaket Zukunftsfähigen Unternehmensverantwortung" finden Sie hier.
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