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![]() Doch abgesehen von der vagen Idee der Selbstverpflichtung fallen Industrie und Handel eher durch ihre Kontraproduktivität in Form von Zurückhaltung bis hin zu Blockade anstelle von konstruktiver Mitarbeit auf. Dabei sind sie an der Misere nicht unschuldig. Die in der Verpackungsverordnung von 1991 festgeschriebene bundesweite Mindest-Mehrwegquote von 72 Prozent für Getränkeverpackungen wurde 1997 erstmalig und 1998 abermals unterschritten. Das Ergebnis einer Nacherhebung, die in der Verpackungsordnung vorgesehen ist, wird voraussichtlich zum Ende des laufenden Jahres vorliegen. Die Zweifel, die Industrie und Handel an der Datenbasis hegen, sind hierbei nicht zu halten. Sollte sich die Unterschreitung bestätigen, wofür derzeit sämtliche Anzeichen sprechen, greift nach sechs Monaten das vorgeschriebene Pflichtpfand, es sei denn, das derzeit geltende Recht wird zuvor geändert. Autorin: MdB Michaele Hustedt, Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
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