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"Zur Erinnerung: Die Grenzwerte für Stickoxide gibt es aus einem gutem Grund, nämlich um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir haben verbindliche EU-Abgasgrenzwerte einzuhalten, daher wird diese Schummel-Rechnung nicht aufgehen. In der Praxis wird dieses Gesetz keinerlei Wirkung entfalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahmen zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts Ende Februar bestätigt. Die Verwaltungsgerichte werden sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts halten und damit weiterhin Fahrverbote anordnen. Anstatt mit billigen Taschenspielertricks zu arbeiten, muss die Bundesregierung in der Luftreinhaltepolitik endlich Verantwortung übernehmen. Hierzu zählt vor allem eine flächendeckende Hardware-Lösung aller deutschen Hersteller."
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