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Durch das Verbot, das Land in der Umgebung ihrer Dörfer zu nutzen, hat sich die Ernährungssituation der Menschen vor Ort deutlich verschlechtert. Hunger ist an der Tagesordnung. Zusätzlich zu den etwa 25.000 Hektar Ölpalmplantagen erhebt das Unternehmen auch Anspruch auf 75.000 Hektar Wald, dessen Nutzung den Gemeinden ebenfalls untersagt ist. "Die Nutzung von Land ist von herausragender Bedeutung für das Menschenrecht auf Nahrung der Gemeinden", sagt Roman Herre von FIAN Deutschland. "Wir erwarten, dass die DEG der Forderung der Gemeinden nach einer Schlichtung der Landkonflikte nachkommt. Die DEG muss die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung, stärken." Seit 2015 finanziert ein Konsortium europäischer Entwicklungsbanken, darunter die DEG, die Plantagen mit einem Kredit von 49 Millionen US Dollar; der DEG-Anteil beträgt 16,5 Millionen USD. Das Plantagenunternehmen im Kongo ist Tochter der an der kanadischen Börse notierten Firma Feronia Inc. Sie erwarb die Landrechte im Jahr 2009 vom Lebensmittelkonzern Unilever, der sich das Land während der belgischen Kolonialherrschaft im Kongo gesichert hatte. Die Betroffenen zögerten zunächst, eine offizielle Beschwerde einzureichen, da ihnen der große Aufwand einer formalen Beschwerde und auch die geringen Aussichten auf tatsächliche Verbesserungen ihrer Situation durch den DEG-Beschwerdemechanismus bewusst sind. Die übergebene Beschwerde (engl) finden sie online.
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