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Die Verhandlungen erhielten zum Start am Montag vielseitige Unterstützung: Die stellvertretende Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Kate Gilmore, betonte in ihrer Eröffnungsrede, dass die bereits verabschiedeten UN-Leitprinzipien und der Verhandlungsprozess für ein verbindliches Abkommen sich gegenseitig stärken können. Auch der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, Professor John Ruggie, schrieb in einem offenen Brief vergangene Woche, er sehe weder jetzt noch damals irgendwelche Widersprüche zwischen den UN-Leitprinzipien und weiteren Entwicklungen im Internationalen Recht. Das Europäische Parlament rief in einer Resolution die Mitgliedsstaaten zur konstruktiven Teilnahme auf. Seit drei Monaten liegt ein Entwurf für ein Abkommen vor, der den Rechtsentwicklungen in der EU und bisherigen Bedenken der Bundesregierung entgegenkommt. Zu den Vorschlägen haben bislang aber weder die Bundesregierung noch die EU öffentlich Position bezogen. Die EU nimmt zwar an den Verhandlungen beobachtend teil, beteiligt sich aber nicht an den inhaltlichen Fragen, da sie bisher kein abgestimmtes Mandat dazu hat. Der Entwurf sieht jedoch als zentrales Element die nationale Verankerung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor und Frankreich hat sich dazu am Montag bereits unterstützend geäußert. "Es geht neben den Sorgfaltspflichten für Unternehmen auch um die Frage des Rechtszugangs für Betroffene von Unternehmensunrecht, wo es auch in Deutschland Handlungsbedarf gibt", so Otten. "Außenminister Maas hat sich in den vergangenen Wochen zu einer 'Allianz für den Multilateralismus' und der 'Weiterentwicklung der regelbasierten Ordnung' bekannt. Der vorliegende Entwurf kommt dieser Position entgegen. Es liegt im Interesse Deutschlands, dass es nicht blockiert, sondern sich dafür einsetzt auf UN-Ebene die Lücken im Rechtssystem zu schließen." Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen.
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