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Keine einheitliche Regelung der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn Doch die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn sind begrenzt. In Bayern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine einheitliche Regelung zur Beförderung von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Radmitnahme ist kostenpflichtig und häufig nicht gewährleistet. Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Bayern, sagt: "Egal, ob es regnet, stürmt oder schneit: In Bayern ist es reine Freundlichkeit des Busfahrers, wenn man sein Rad mit an Bord nehmen darf und pures Glück, wenn ein Zug nicht zu überfüllt ist, um das Fahrrad mitzunehmen. Das erschwert nicht nur Tagesausflügler*innen und Radreisenden die Planung. Auch Pendler*innen, die auf dem Weg zur Arbeit Fahrrad und Bahn kombinieren, bleiben dabei häufig auf der Strecke." Kapazitäten für eine kostengünstige Radmitnahme in Bus und Bahn erhöhen Der ADFC Bayern fordert deshalb ein Rad-Gesetz für Bayern, das u.a. die Bahn- und Busgesellschaften im ÖPNV verpflichtet, die Kapazitäten für eine kostengünstige Radmitnahme in Bus und Bahn deutlich zu erhöhen. "Am Beispiel "Ringzug West" sehen wir, dass es durchaus möglich ist, in sogenannten Mehrzweckabteilen von Zügen großzügig dimensionierte Fahrradbereiche zu schaffen. Das darf kein Einzelfall bleiben, sondern muss Standard werden", sagt Bernadette Felsch weiter. Die im "Ringzug West" eingesetzten doppelstöckigen Twin€dexx-Züge bieten Mehrzweckabteile mit Platz für bis zu 80 Fahrräder und verkehren auf den Strecken von Nürnberg nach Augsburg sowie von Nürnberg über Treuchtlingen und das Altmühltal nach München. Information zu Radmitnahme-Möglichkeiten muss stark verbessert werden Über den Ausbau der Kapazitäten hinaus müssen potenzielle Fahrgäste besser über Radmitnahme-Möglichkeiten informiert werden. Bernadette Felsch: "Eine Kombination umweltfreundlicher Verkehrsmittel, z.B. Zug und Rad, ist nur dann attraktiv, wenn es ausreichend Platz für Fahrräder in öffentlichen Verkehrsmitteln und Zügen gibt. Zudem müssen die Menschen Bescheid wissen, wie sie ihr Rad befördern können!" Alle Forderungen der ADFC-Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!" können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden. Über den ADFC Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 170.000 Mitgliedern, davon mehr als 26.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. "Ein Rad-Gesetz für Bayern!" auf Twitter: @RadgesetzBY
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