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Der DNR steht mit seinen über 5 Millionen Mitgliedern hinter dem Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Besonders wichtig für die Naturschützer ist die Sicherung der biologischen Vielfalt durch ein Biotopverbundnetz von 10 % der Bundesfläche, die Schaffung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft und vor allem die überfällige Einführung des Klagerechts für die Naturschutzverbände. Allerdings darf das Klagerecht nicht von vornherein in seiner Anwendung zu sehr eingeschränkt werden, sonst bleibt es "ein zahnloser Tiger". Verbesserungsfähig sind auch die Aussagen zur sogenannten Eingriffsregelung. Das Gesetz muß dazu beitragen, den derzeitigen Landschaftsverbrauch von 120 ha pro Tag zu stoppen. Hohe Anforderungen an geplante Baumaßnahmen und die Einführung der Landschaftsplanung in allen Bundesländern bis hinab auf die Ebene der Landkreise sind die nächsten Schritte. Strenger zu fassen sind auch die Vorschriften zum Artenschutz. Die Entnahmen von Tier- und Pflanzenarten aus der Natur und deren Nutzung sind zukünftig zu begrenzen. Nach den Vorstellungen des DNR ist nur die Nutzung von Arten erlaubt, die auf einer Positivliste stehen. Weitere Informationen: Helmut Röscheisen, Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn Tel.: 0228/35 90 05, Fax: 0228/35 90 96
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