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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 24.05.2018
Wir klagen für die kommenden Generationen
Es gibt ein Recht auf konsequenten Klimaschutz
Zehn Familien aus Deutschland, Europa und anderen Teilen der Welt reichen heute vor dem Europäischen Gericht Klage ein. Der Vorwurf: Die EU-Klimaziele für 2030 liefern nicht den notwendigen Beitrag zur Abwendung gefährlicher Klimawandelfolgen. Damit verletzt die EU grundlegende Menschenrechte der klagenden Familien, wie ihr Recht auf Leben, Gesundheit, Eigentum und Berufsfreiheit. Die Familien wollen insbesondere erreichen, dass die EU den unzureichenden Reduktionspfad für die Emissionen sowie die Klima- und Energieziele für 2030 verbessert und die dafür notwendigen Maßnahmen verabschiedet. Gemeinsam mit anderen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen unterstützt das Umweltinstitut München die Klima-Klage.

Das Klimaziel der EU ist zu schwach
Die Klageschrift betont, dass die EU rechtlich verpflichtet sei, keinen Schaden zu verursachen und die Grundrechte ihrer BürgerInnen zu schützen. Die EU tut nicht das, was ihr möglich ist - und das ist nicht rechtens, argumentieren die Familien und ihre AnwältInnen. Die KlägerInnen fordern das Gericht auf zu entscheiden, dass der Klimawandel für sie grundrechtsrelevant ist und dass die EU ihre Rechte sowie die Rechte der heutigen Kinder und der künftigen Generationen schützen muss. Es wird umfassend wissenschaftlich belegt, dass ein rechtmäßiges Klimaziel bei einer Emissionsreduktion von mindestens 50 bis 60 Prozent bis 2030 (gegenüber 1990) liegt. Das aktuelle Klimaziel der EU verlangt aber lediglich eine Verminderung des Treibhausgasausstoßes um 40 Prozent.

Maike Recktenwalds Existenz ist durch den Meeresspiegelanstieg bedroht
Neben den im Video vorgestellten Familien aus Südeuropa gehören Maike und Michael Recktenwald mit ihrem jugendlichen Sohn aus Nordfriesland zu den KlägerInnen. Die Existenz ihres als Familienbetrieb geführten Hotels und Restaurants ist durch den Meeresspiegelanstieg und Sturmfluten gefährdet. Auch die Trinkwasserversorgung der Nordseeinsel, auf der sie leben, ist bedroht. Durch den steigenden Meeresspiegel könnte Salzwasser in die einzige Trinkwasserquelle (eine sog. Süßwasserlinse) eindringen und diese auf Jahrzehnte unbrauchbar machen - mit gravierende Folgen für das Leben der InselbewohnerInnen.

Die KlägerInnen aus Fidschi sehen ihre Grundrechte ebenfalls durch den Meeresspiegelanstieg und Stürme, aber auch durch das Korallensterben verletzt. Darüber hinaus hat sich eine Familie aus Kenia der Klage angeschlossen, weil ihre Gesundheit und ihre Bildungschancen durch Hitzewellen, Dürreperioden und Desertifikation gefährdet sind. Hitzewellen und Dürreperioden in Kombination mit Waldbränden bedrohen auch die Gesundheit, das Eigentum und die beruflichen Möglichkeiten der klagenden Familien aus Frankreich und Portugal.

Nord und Süd vereint im Kampf gegen die Klimakrise
Die Beispiele zeigen eindrücklich, dass die Menschen in den Ländern des Globalen Nordens wie des Südens durch die Klimakrise auf ähnliche Weise in ihren Menschenrechten bedroht sind - auch wenn sich die ihnen zur Verfügung stehenden technischen und finanziellen Möglichkeiten der Anpassung deutlich unterscheiden. International gibt es immer mehr Fälle, in denen Menschen mit rechtlichen Mitteln auf die Untätigkeit der Regierenden beim Klimaschutz reagieren. Angesichts der drohenden Klimakatastrophe ist es geboten, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Verschleppung der notwendigen Maßnahmen zu beenden. Aus diesem Grund unterstützt das Umweltinstitut München die EU-Klimawandel-Klage.

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