Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
"Das neue Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens. So stellen wir sicher, dass Schadstoffe erst gar nicht in unsere Gewässer gelangen und die Gewässer sich freier entwickeln können", erklärte Ministerin Hinz. Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im 4 Meter Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt. Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf im Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten hier strengere Regeln für die Errichtung von baulichen Anlagen. Neben diesen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden. Außerdem wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. "Wir wollen die hessischen Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen. Das fordert auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU", betonte Hinz. "Kommunen, Landwirte, Fischer, Mühlenbetreiber und Sportler, alle sind beim Gewässerschutz gefragt und tragen Verantwortung. Nur gemeinsam gelingt es uns den Gewässerschutz auf den Weg zu bringen." Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet. "Eisvogel und Groppe brauchen natürliche und naturnahe Bäche und Flüsse. Mit den neuen Regelungen werden die Bewohner unserer Gewässer leichter Raum finden. Ufergehölze können sich entwickeln, die die Gewässer vor zu starker Erwärmung schützen", sagte Ministerin Hinz. "Umgesetzte Maßnahmen an Nidda oder Eder zeigen, wie bei ausreichender Fläche sich die Natur den Lebensraum Gewässer zurückerobert und bereits verschwundene Fischarten wieder zurückkehren."
| |||||||||||||||||||||
Lesen Sie weiter auf www.ECO-World.de, dem Portal für ein bewusst genussvolles Leben & ökologisch nachhaltiges Handeln. |