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Dass nun der zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendige Klimaschutzplan nur noch als "sinnvolle Grundlage" verstanden wird, greift aber leider zu kurz. Völlig unverständlich ist auch, dass notwendige Anstrengungen für das Klimaziel 2020 außen vor bleiben. Schuld hieran trägt aber auch die Bundesregierung. Sie hat zuerst die Klimaziele 2020 aufgegeben. Zuletzt auch rhetorisch, aber längst auch faktisch, da sie keinerlei Maßnahmen in den Problemsektoren Verkehr, Gebäude oder Landwirtschaft vorangebracht hatte. Kein Wunder also, wenn andere Klimabremser und Kohlefreunde - leider auch in den Reihen von DGB und IGBCE - dem folgen. Umso mehr müssen jetzt die guten Maßnahmen, die ja etwa im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung vorgesehen sind, auch rechtlich wasserdicht und verbindlich gemacht werden. Dies geht über ein gutes Klimaschutzgesetz oder auch über eine grundgesetzliche Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel im Rahmen der bald sowieso bald anstehenden Grundgesetzänderungen. Dann kann sich auch niemand mehr herausreden, dass die Pariser Klimaziele nur "Grundlagen" oder eine "Zielarchitektur" sei.
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