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Radverkehrsanlagen müssten außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Produktvielfalt durch Pedelecs, Lastenräder und Fahrradanhänger angepasst werden. Ohne verbindliche Vorgaben keine konsequente Radverkehrsförderung Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder bayerischen Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus unterschiedlichsten Radverkehrsanlagen mit großen Lücken im Radwegenetz. Felsch: Damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können, müssen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden. Dafür braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage." Ein Rad-Gesetz für Bayern Mit der Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!" fordert der ADFC Bayern deshalb einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für ein sicheres, komfortables und durchgängiges Radwegnetz in ganz Bayern und für den Bau von Radschnellwegen. Weil Radschnellwegverbindungen oft kommunale Grenzen überschreiten, muss der Freistaat Bayern die Straßenbaulast, also die Verantwortung und Finanzierung für den Bau und Unterhalt der Radschnellwege, übernehmen. Der Freistaat soll außerdem die umweltfreundliche Mobilität besser fördern und Radschnellwegen insbesondere in urbanen Räumen Vorrang vor Autobahnen und Bundesfernstraßen einräumen. Alle Forderungen der Initiative "Ein Rad-Gesetz für Bayern!" können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden. Über den ADFC Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 165.000 Mitgliedern, davon mehr als 26.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
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