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Notwendig, vom BN seit 2014 gefordert und seit Jahren in Bayern überfällig ist eine mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderrichtlinie für bewährte Schutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunde und wolfsichere Zäune. Neue Beratungskompetenz sollte sinnvollerweise an den den Landwirten vertrauten Landwirtschaftsbehörden aufgebaut werden. Unbürokratische Entschädigungen für Wolfsrisse und deren wirtschaftliche Folgen sind ebenso notwendig. Die Entnahme von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen. Wenn aber keine vorbeugenden Lösungen möglich sind, ist im Einzelfall eine rechtlich und naturschutzfachlich vertretbare Entnahme von auf Weidetieren spezialisierten Wölfen als letztes Mittel möglich. Dies sind Kernelemente eines aktualisierten Wolfsmanagementplanes des Freistaates, der immer noch zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium fest steckt. Mit seiner Hinauszögerung wird sehenden Auges in Kauf genommen, dass Wölfe ungeschützte Schafe reißen und sich an die leichte Beute gewöhnen. Stattdessen wird medienwirksam nach 'Obergrenzen' für die Anzahl der Wölfe in Bayern bzw. Deutschland und 'Bejagung der Wolfsbestände' gerufen. Doch diese sind mit aktuellem europäischem und deutschem Naturschutzrecht nicht vereinbar und zudem angesichts der geringen Anzahl von Wölfen in Bayern nicht notwendig. "Schäfer und z.T. auch Weiderindhalter bewegen sich am Rand der Existenz - und dies schon seit Jahrzehnten und auch ganz ohne Wolf" kommentiert Hubert Weiger und fordert: "Wir brauchen sowieso - mit oder ohne Wolf - ein Existenzsicherungsprogramm für die bayerische Schäferei und darin sind Änderungen der Bewirtschaftung, die durch die Anwesenheit von Wölfen notwendig werden, zu 100 Prozent öffentlich zu finanzieren."
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