Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:
Energie & Technik Datum: 31.01.2018
Die neue Klärschlammverordnung kurz erklärt
In Schlamm aus Kläranlagen stecken Schadstoffe - aber auch Nährstoffe und Energie
Am 3.10.2017 trat eine überarbeitete Klärschlammverordnung in Kraft. Nach einer Übergangsfrist darf demnach kein Klärschlamm aus mittleren und großen Kläranlagen mehr als Dünger eingesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors vorgeschrieben. Die Hintergründe erklärt das Portal Cleaner Production Germany in einem Kurzfilm und einem Newsletter.
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In den kommenden Jahren müssen aufgrund der neuen Klärschlammverordnung die bereits entwickelten Verfahren zur Phosphorrückgewinnung zur Marktreife gebracht werden. Deshalb gilt für die Rückgewinnungspflicht eine Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren.