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Der DNR mit seinen 5 Mio. Mitgliedern und die anderen Verbände unterstützen die Bestrebungen der Bundesregierung für eine umfassende Neuorientierung der Agrarpolitik. Die Entscheidung der Bundesregierung, den Verbraucherschutz und den Tierschutz mit der Landwirtschaft eng zu verzahnen und dabei die Erzeugung gesunder Lebensmittel in den Mittelpunkt der zukünftigen Agrarpolitik zu rücken, wird sehr begrüßt. "Wir halten es für richtig, wenn Bundeskanzler Schröder die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuorientierung der Agrarpolitik einfordert und dies auch von den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen erwartet. Die enge Verflechtung zwischen der Agrarindustrie, der Führungsspitze des Deutschen Bauernverbandes und Teilen des Landwirtschaftsministeriums muss aufgebrochen werden", betonte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Hier liegt eine große Chance für eine offene gesellschaftliche Diskussion und die Umsetzung einer anderen Agrarpolitik, aus der die Verbraucher und Bauern gemeinsam als Gewinner hervorgehen können. "Wir wollen gemeinsam mit der großen Mehrheit der Landwirte die Agrarwende schaffen", führte H. Weinzierl weiter aus. Die BSE-Krise ist eine Wertekrise, die nur überwunden werden kann, wenn der Umgang mit Natur und Tieren neu überdacht wird und Lebensmittel einen höheren Stellenwert erhalten. Wird weniger Tiereiweiß verbraucht, kommt dies allen zu gute. Nicht nur die landwirtschaftliche Erzeugung selbst, sondern auch der vorgelagerte Sektor (wie z.B. die Futtermittel-, Dünger- und Pflanzenschutzindustrie) muss in das kritische Blickfeld rücken. Die vollständige offene Deklaration der Futtermittel muss selbstverständlich sein, ebenso die Verwendung von Futtermittelkomponenten gemäß einer Positivliste. An Futtermittel müssen die selben strengen Anforderungen gestellt werden wie an Lebensmittel. Der nachgelagerte Sektor trägt ebenfalls eine Mitverantwortung für die augenblickliche Entwicklung. Das Verramschen von Lebensmitteln zu Preisen unter den Gestehungskosten muss aufhören. Hier brauchen wir ein strenges Antidumpinggesetz, das dem Lebensmittelhandel nicht mehr erlaubt, die Preise für Lebensmittel ins Uferlose zu drücken und damit für einen enormen Kostendruck in der Landwirtschaft sorgen. Die Verbände befürchten, dass die bisherigen BSE- Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Auf vielen Höfen geht die Angst vor einem BSE-Fall um. Es muss deshalb kurzfristig von Seiten der verantwortlichen Politik Sorge getragen werden, dass kein Betrieb mit einem BSE-Fall vor dem betrieblichen Aus stehen wird. Eine abgestimmte Entschädigungsregelung zwischen EU, Bund und Bundesländern ist notwendig. Die gründliche und schnelle Erforschung der BSE-Ursachen steht auf der Tagesordnung. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, betonte, "die EU-weite Tötung von Rindern ist allein marktwirtschaftlich begründet, da ein Überangebot an Rindfleisch herrscht und das Absinken des Preisniveaus verhindert werden soll. Das hat nichts mit BSE-Vorbeugung oder einem vorsorgenden Verbraucherschutz zu tun." Tierschutz - zentraler Dreh- und Angelpunkt für eine Agrarwende Die konsequente Umsetzung des Tierschutzes ist ein zentraler Punkt bei der Umkehr in der Agrarpolitik. Tierschutz ist der Schlüssel für eine Verbraucher- und umweltfreundliche Landwirtschaft, die für die Zukunft unverzichtbar ist. Eine einzelbetriebliche Förderung muss mit den Zielen einer artgerechten Tierhaltung und damit gleichbedeutend mit einem umfassenden Verbraucherschutz gekoppelt werden. Hierbei gilt besonders das Projekt "Neuland - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V." als Muster. An diesem Projekt beteiligen sich neben dem Deutschen Tierschutzbund die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Bundesverband Verbraucherinitiative, der BUND und der Bundeskongreß entwicklungspolitischer Aktionsgruppen. Die Motivation dazu kam aus der ethischen Verpflichtung gegenüber Mensch, Tier und Umwelt. Damit wurde zudem eine Möglichkeit zum Erhalt bäuerlicher Betriebe eröffnet. Das Projekt Neuland steht auf drei Säulen: der artgerechten Tierhaltung, der Wahrung der Verbraucherinteressen und dem Fortbestand der ländlichen Strukturen. Eine einzelbetriebliche Förderung muss direkt am Betrieb ansetzen. Vorrang müssen dabei die Förderungen für eine artgerechte Tierhaltung und die regionale Vermarktung haben. Hierbei hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits ein Länderprogramm aufgelegt, dass genau diesen Erfordernissen entspricht. Ein bundesweites Programm für Erzeugergemeinschaften, die eine tiergerechte und umweltschonende Haltung auf freiwilliger Basis mit den strengen Richtlinien (u.a. Flächenbindung, Auslauf, verhaltene Mast, Strohhaltung, keine antibiotischen Masthilfsstoffe, keine Gentechnik) anpacken wollen, ist von der Bundesregierung endlich bundesweit zu unterstützen. Das alles sind die Grundlagen, die heute auch zu den zentralen Anliegen einer Agrarwende gehören. Bisher wurde z.B. die bundesweite Förderung des Projektes Neuland von der Bundesregierung abgelehnt. Tierquälerische Transporte und tierquälerische Haltungsformen müssen grundsätzlich unterbunden werden. Daher muss der gesetzliche Rahmen für die Sicherstellung artgerechter Tierhaltung, Transport und Schlachtung so gesteckt werden, dass niemand mehr Preispolitik und Marktmacht zu Lasten von Mensch und Tier durchsetzen kann. Das Feilschen um Zentimeter bei Haltungssystemen muss dabei von durchgreifenden Änderungen abgelöst werden. Damit könnte auch ein großer Teil der konventionell wirtschaftenden, fleischerzeugenden Betriebe in die Lage versetzt werden, große Schritte in eine tiergerechte Haltung zu gehen. "Die strukturelle Tierquälerei in den Agrarfabriken ist der eigentliche Verursacher für die Krise in der Landwirtschaft. Wer Verbraucher und Umwelt wirksam schützen will, muss deshalb beim Tierschutz beginnen", fasste Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die tierschützerischen Erfordernisse an eine Agrarwende zusammen. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz wurde auch der Kritische Agrarbericht 2001 von den Herausgebern AgrarBündnis und der Universität Kassel der Öffentlichkeit präsentiert. "Wenn heute eine andere Form der Agrarpolitik und eine bessere Verständigung zwischen Landwirtschaft, Verbrauchern, Umweltschützern, Tierschützern und Entwicklungspolitik gefordert wird, dann können wir selbstbewusst sagen: Im AgrarBündnis - und insbesondere mit der jährlichen Herausgabe des Kritischen Agrarberichtes - haben diese Gruppen schon seit über 10 Jahren gemeinsam neue Perspektiven entwickelt, meinte Prof. Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND, als Vertreter des AgrarBündnisses. Die Kooperation mit der AG ländliche Entwicklung der Universität Kassel hat dafür gesorgt, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse kontinuierlich in diese Konzeptionen eingeflossen sind. Der kritische Agrarbericht ist beim ABL-Verlag, Marienfelderstr. 14, 33378 Rheda ISBN 3-930 413-19-1, Tel.: 05242-48185, Fax: 05242-47838 erhältlich. Eine Neuorientierung der Agrarpolitik muss die große Mehrheit der bäuerlichen Betriebe im Blick haben. Agrarindustrielle Betriebe, die es auch in Deutschland gibt, z.B. mit 23.000 Mastrindern oder 12.000 Schweinen oder 1 Millionen Legehennen je Betrieb - müssen wie Gewerbebetriebe behandelt werden. Subventionen für diese Betriebe müssen drastisch reduziert werden. "Wenn 20 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe 80 Prozent der Subventionen erhalten, ist diese Subventionspolitik insgesamt sozial ein Skandal und zudem ökologisch schädlich, sie muss dringend geändert werden", sagte Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf von der AbL. Die bäuerlichen Betriebe müssen agrarpolitische Rahmenbedingungen erhalten, die eine umwelt - und tiergerechte Landwirtschaft kostendeckend ermöglichen und eine Ökologisierung der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung verwirklichen. Auswirkungen der bisherigen Agrarpolitik Enormer Preisdruck durch Erzeugerpreissenkungen hat zu der jetzt beklagten Intensivierung und zur Arbeitsplatzvernichtung in der Landwirtschaft geführt. Über 100.000 landwirtschaftliche Betriebe mussten in den letzten 10 Jahren für immer die Hoftür in Deutschland schließen. Die Beseitigung und Beeinträchtigung naturnaher und natürlicher Biotope und Landschaftselemente wie Feuchtwiesen, Hecken, Feldraine, Bäche und Weiher gefährdet die wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Die Ausräumung von Landschaften beeinträchtigt auch ihren Erholungswert. Überdüngungen belasten in einigen Regionen Oberflächengewässer und Grundwasser. Bodenverdichtungen begünstigen Erosionen und damit den Abbau der Humusschicht. Der Einsatz von Herbiziden führt zu großen ökologischen Schäden und in Form von Krebserkrankungen auch zu gesundheitlichen Belastungen. Die bodenunabhängige Tierhaltung verursacht - abgesehen von Tierschutzaspekten - Probleme bei der Abfallbeseitigung und bei Emissionen (Methan). Kurzfristige Maßnahmen 1. Verknüpfung der EU-Ausgleichszahlungen mit Tierschutz- und Umweltkriterien Die Tier- und Flächenprämien der EU müssen stärker mit der Tierschutz- und Umweltpolitik verknüpft werden. Ausgleichszahlungen sollten künftig nur gewährt werden, wenn bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Die im EU-Recht dazu verankerten Möglichkeiten des sog. "cross compliance" sollten auch in Deutschland Anwendung finden. Dafür sollte der Begriff der "guten fachlichen Praxis" in den Fachgesetzen konkretisiert und zusätzlich in den entsprechenden Verordnungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung und im Bundesnaturschutzgesetz definiert werden. 2. Degressive Ausgestaltung der EU-Ausgleichszahlungen Die Flächen- und Tierprämien der EU müssen sich auch an so-zialen Kriterien messen lassen, indem z.B. die Zahl der Arbeitskräfte berücksichtigt wird. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sollte die Leistungsfähigkeit der Betriebe berücksichtigen. Es ist geboten, auch in Deutschland von der im EU-Recht festgelegten Möglichkeit der degressiven Ausgestaltung der Zahlungen Gebrauch zu machen (sog. Modulation). Die auf diese Weise frei werdenden Mittel werden unter anderem den Landwirten für eine nachhaltige ländliche Entwicklung zu gute kommen. 3. Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Die Gemeinschaftsaufgabe muss nach dem Vorbild EU-Verordnung 'Ländlicher Raum' weiterentwickelt werden. Agrarstrukturfragen sollen konsequent mit den Agrarumweltbelangen verknüpft werden. Die Aufnahme der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung in das Gemeinschaftsaufgabengesetz 1993 war ein erster Einstieg. Die Fördermöglichkeiten der Grünlandextensivierung und des Öko-Landbaus sind auf große Resonanz gestoßen. Dieser Förderrahmen muss konsequent weiter ausgebaut werden. Möglichkeiten gibt es in folgenden Bereichen: Stärkung des ökologischen Landbaus "Erstmals ist mit 10 % Öko-Landbau bis zum Jahr 2005 ein klares Ziel vorgegeben", sagte Dr. Klaus-Peter Wilbois, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau. "Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen jedoch Taten folgen, politische Absichtserklärungen reichen da nicht". Er fordert unter anderem eine verbesserte einzelbetriebliche Förderung z.B. durch Beihilfen beim Bau artgerechter Ställe, im Umfang der zukünftigen Bedeutung des Ökologischen Landbaus angemessene praxisnahe Forschung zur Weiterentwicklung des Ökologischen Landbaus, verstärkte Unterstützung der Vermarktung von Öko-Produkten beispielswesie durch eine breit angelegte Aufklärungs- und Imagekampagne für Öko-Produkte sowie gemeinsame Anstrengungen aller Akteure zum Durchbruch des Öko-Prüfzeichens. Falls die Umsetzung gelingt, ist laut Wilbois bei 10 % Öko-Landbau jedoch nur ein Etappenziel erreicht, denn "Öko-Landbau ist keine Nische, sondern als Alternative das Leitbild einer zukunftsgerichteten Agrarpolitik". Neben der Stärkung des ökologischen Landbaus sind Maßnahmen zu treffen, die tiergerecht wirtschaftende Betriebe stärken. Gewährung eines FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Ausgleichs FFH- und Vogelschutzrichtlinie schreiben die Schaffung eines Netzes von Schutzgebieten mit europaweiter und damit auch bundesweiter Bedeutung vor. FFH-Ausgleichszahlungen sollen rasch in die Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum rechtlich bedingte Standortnachteile anders behandelt werden als naturbedingte Wirtschaftserschwernisse. Für letztgenannte wird seit über 20 Jahren die Ausgleichszulage gewährt. Stärkung des Vertragsnaturschutzes Ein bundesweiter Biotopverbund von mindestens 10 % der Fläche lässt sich besser erreichen, wenn gleichzeitig der Vertragsnaturschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ausgebaut wird. Einzelbetriebliche Förderung Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sind Aspekte der Wettbewerbsverbesserung (z.B. Kostensenkung und Rationalisierung) stärker als bisher mit den Zielen artgerechte Tierhaltung und Verbraucherschutz sowie mit einer umweltschonenden und nachhaltigen Landbewirtschaftung zu verknüpfen. Hierbei sind insbesondere eine stärkere Flächenbindung und eine bevorzugte Förderung besonders artgerechter Haltungsverfahren notwendig. Regionale Vermarktung Die regionale Vermarktung reduziert die Transportwege, stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, erleichtert die Versorgung mit Frischprodukten und verbessert die Transparenz für den Verbraucher. Sie muss nach Auffassung von Josef Göppel vom Deutschen Verband für Landschaftspflege.verstärkt gefördert werden. Zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ist es erforderlich, den Bundesfinanzplafonds bei der Gemeinschaftsaufgabe von 1,7 auf 2,0 Mrd. DM pro Jahr anzuheben. Mittelfristige Maßnahmen Bei der erforderlichen Reform der EU-Agrarpolitik sollen die Kriterien Arbeit, Tiersschutz und Umwelt die maßgeblichen Parameter der Agrarförderung sein. Hier muss Deutschland zusammen mit Frankreich eine Vorreiterrolle einnehmen. Im Hinblick auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung müssen die Ausgleichszahlungen mit folgender Zielrichtung weiterentwickelt werden: - Einführung einer Grünlandprämie zur Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und zur Stabilisierung der rindviehhaltenden Grünlandbetriebe. - Anhebung der Flächenprämien für heimische Eiweißpflanzen wie z.B. Ackerbohnen und Erbsen zur Verbesserung der Proteinversorgung von Schweinen und Geflügel aus heimischer Erzeugung Zur Gegenfinanzierung ist die Silomaisprämiezu streichen. Die Flächenstilllegungsflächen müssen für den Anbau und die Verwendung von Kleegras freigegeben werden. "Eine Beibehaltung der bisherigen Preisstützung und der Agrarförderung ist generell nur noch für solche Betriebe zu rechtfertigen, die ökologische und soziale Mindestkriterien einhalten", betonte Gerd Billen vom NABU. Bis spätestens 2020 muss mindestens die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland auf den ökologischen Landbau umgestellt sein. Der Anteil der Agrarausgaben in der EU für den ökologischen Landbau ist deshalb von derzeit knapp 1,5% auf 25% zu erhöhen. Wer zukünftig mit Massenerzeugung weiter für den Weltmarkt produzieren möchte, der möge dies tun, aber ohne öffentliche Subventionen, sagten die Verbandsvertreter. Die Landwirtschaft allein kann die Vitalität im ländlichen Raum nicht sichern! Multisektorale Ansätze sind daher notwendig. Die Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes gehört nach Ansicht der Verbände zu den vielversprechenden Initiativen der EU-Kommission. Die Fördermittel für den ländlichen Raum und damit auch die Agrarumweltprogramme müssen aber bis zum Jahr 2006 auf mindestens 50% der gesamten Agrarausgaben der EU aufgestockt werden. Wie groß das Arbeitspotential im ländlichen Raum ist, zeigen die Ergebnisse von Modellprojekten für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Hierbei sind vor allem die Entwicklungschancen nachhaltiger Tourismusangebote und der bevorstehende Durchbruch bei den erneuerbaren Energien (in erster Linie Windkraft, Biomasse, Biogas und Geothermie) erfolgversprechend. Weitere Informationen: Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel.: 0228/35 90 05, Fax: 0228/35 90 96
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