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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 29.11.2017
Enttäuschung über Glyphosat-Zulassung
CSU Entscheidung für Glyphosat-Zulassung sorgt für große Enttäuschung und Bürgerproteste
Trotz des klaren Votums des EU Parlaments für ein Auslaufen der Glyphosatzulassung innerhalb von 5 Jahren hat Deutschland am Montag in der entscheidenden Sitzung im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit der EU und entgegen der Abmachung zwischen Bundesumwelt- und Landwirtschaftsministerium dafür gestimmt, Glyphosat für weitere fünf Jahre zuzulassen. Die sog. qualifizierte Mehrheit wäre nicht zustande gekommen, wenn sich Deutschland, wie abgemacht, der Stimme enthalten hätte. Die CSU trägt dafür die Verantwortung, denn ihre Abgeordneten, einschließlich Minister Schmidt hatten immer wieder betont, dass sie sich den weiteren Einsatz des Ackergiftes wünschen.

"Wir werden nicht locker lassen und uns jetzt weiter für ein schnellmöglichstes Ende der Glyphosatanwendung sowie die Reduzierung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft einsetzen", erklärte Richard Mergner, BN Landesbeauftragter. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel hat der BUND Vorsitzende Hubert Weiger gestern sofortige weitgehende Einschränkungen des Glyphosateinsatzes eingefordert. Forderungen an Kanzlerin Merkel zum Glyphosatausstieg können Bürger*innen auf der BUND Website online unterzeichnen.

"Jetzt ist auch die Landwirtschaftsberatung gefordert, endlich Ausstiegsszenarien aus dem Giftkreislauf umzusetzen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Anwendung von Glyphosat vor der Ernte verbieten und bei der Stoppelbearbeitung auf Ausnahmefälle begrenzen, und Maschinenringe die modernen Techniken der Beikrautregulierung ohne Gift zur Verfügung stellen", ergänzte Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.

Hintergrund
Die Entscheidungen im EU-Ausschuss werden mit einer sog. qualifizierten Mehrheit gefasst, die mindestens 65 % Bevölkerungsanteil und 55 % der Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Für den Antrag der EU Kommission auf 5-jährige Weiterzulassung hatten 18 Mitgliedsstaaten gestimmt, dagegen hatten neun Mitgliedsstaaten gestimmt, und zwar mit 32.26 % Belgien, Estland, Frankreich, Ungarn, Italien, Cypern, Luxemburg, Malta und Österreich.

Minister Schmidt begründete seine Zustimmung mit Verbesserungen, die er durchgesetzt hätte, nämlich
  • der Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel, durch die eine Stärkung der Rolle von Biodiversität und Tierwelt berücksichtigt würde,
  • die Aufklärung der unterschiedlichen Einschätzungen der WHO-Gremien im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen,
  • sowie die Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durch die EU-KOM und Erstellung eines Berichtes dazu.
Schaut man in den englischen Originaltext, gibt es nur zum ersten Punkt eine allgemeine Formulierung ohne weitere Konkretisierungen.

Im Annex des verabschiedeten Vorschlags der EU-Kommission zur Glyphosat-Wiederzulassung gibt es lediglich noch den Hinweis, auch der Sicherheit der privaten Anwender Aufmerksamkeit zu widmen.

"In der Beurteilung sollen die Mitgliedsstaaten folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit widmen:
(...)
  • Der Sicherheit von [professionellen] Anwendern und Freizeitnutzern
  • Dem Risiko für Diversität und für die Häufigkeit der terrestrischen Nicht-Ziel-Gliederfüßler und Wirbeltiere durch trophische Beziehungen (Erläuterung: es geht um Nahrungsnetze, um Vielzahl der Arten und Vielzahl der Individuen)



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