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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 29.11.2017
Stellungnahme zum Glyphosat Genehmigungsverfahren
Aurelia geht seit 2016 am Europäischen Gericht in Luxemburg vor
Die Aurelia Stiftung und ihre Rechtsanwälte der renommierten Anwaltskanzlei [GGSC] sind der Auffassung, dass die derzeit geltende Verlängerung, der im Oktober 2015 ausgelaufenen Genehmigung von Glyphosat rechtswidrig ist. Hiergegen geht Aurelia seit 2016 am Europäischen Gericht in Luxemburg vor.

Im Oktober überprüfte die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 den Bericht des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Glyphosat. Der weitaus größte Teil der Texte in wesentlichen Kapiteln der Risikobewertung des BfR entstammen wörtlich dem Zulassungsantrag der Glyphosathersteller. In dem Antrag bewertet der Hersteller Monsanto glyphosatkritische Studien als "nicht valide". Für Dr. Stefan Weber, der im Auftrag von Global 2000 das Plagiatsgutachten erstellt hat, ist es "offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat." Die Grundlage für die am 27.11.2017 Glyphosat-€‐Zulassung durch die EU Kommission stammt also aus der Feder von Monsanto.

Mehrfach haben wir von den zuständigen Behörden gefordert Transparenz zu schaffen, indem Sie das BfR verpflichten, umgehend die zitierten Textpassagen zu kennzeichnen. Außerdem muss nachvollziehbar gemacht werden, in welcher Form die angebliche Bewertung der kritischen Studien erfolgt ist.

Wir fordern ein Ende der Praxis der Kommission, Genehmigungen zu verlängern, wenn die Risikoprüfung nicht wissenschaftlichen Grundlagen folgt. Zudem ist eine grundlegende Neugestaltung der Zulassungspraxis für Pestizide erforderlich, die eine transparente und unabhängige Forschung gewährleistet.


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