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Landwirtschaftsminister Schmidt hat in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, grobe Fehler aus den Entwürfen zu tilgen. Auch die klare Haltung der Bundesländer war entscheidend, deren hohe Kompetenz durch ihre Zuständigkeit für die Bio-Kontrolle begründet ist. Das knappe Abstimmungsergebnis der EU-Staaten zeigt, dass noch eine Reihe offener Fragen zu klären sind. Brüssel ist nun in der Verantwortung, den Sorgen der Bundesländer und der Bio-Unternehmern mit praktikablen Lösungsvorschlägen beim Durchführungsrecht zu begegnen. Beim neuen Bio-Recht geht es um die Wünsche der Verbraucher und die Bedürfnisse der über 40.000 Unternehmen in Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Handel. Sie alle arbeiten zusammen, damit mehr Klima- und Artenschutz, Umwelt und Tierschutz in Landwirtschaft und Ernährung möglich werden." Hintergrund Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen 1992 wird die EU-Öko-Verordnung komplett reformiert. Nach über dreieinhalb Jahren Verhandlungen haben sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Eine technisch bereinigte Fassung wurde jetzt bekannt, diese wurde heute im Sonderausschuss Landwirtschaft des EU-Agrarrates beschlossen. Zypern, Litauen, Österreich, Tschechien, Slowakei und Finnland stimmten gegen den Gesetzentwurf, Deutschland, Ungarn und Belgien enthielten sich. Die SAL-Abstimmung ist eine Vorentscheidung, denn der Agrarrat wird der Abstimmung höchstwahrscheinlich folgen. Auch im Parlament wird in dieser Woche eine Vorentscheidung fallen: Am Mittwoch steht der Revisionsentwurf zur Abstimmung im Agrarausschuss des EU-Parlaments. Stimmt das EP für den Entwurf, geht dieser ins EP-Plenum zur Abstimmung. Letzter Schritt ist dann die Zustimmung im Agrarrat nach Verabschiedung im EP. Falls der Entwurf Zustimmung findet, muss er noch durch zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte ergänzt werden. Das neue Bio-Recht soll 1.1.2021 in Kraft treten.
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