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Am kommenden Montag, den 17. Juli 2017, befasst sich der EU-Agrarrat mit den Ergebnissen der Trilogverhandlungen vom 28. Juni 2017. Aus Sicht der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. wäre es fatal, die vorliegenden Vorschläge zu billigen. Die Prüfung der Ergebnisse durch Experten aus der Branche zeigt, dass in vielen Bereichen des Bio-Rechts erhebliche Verschlechterungen drohen. So gefährden zum Beispiel die vorgeschlagenen Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit Pestiziden, massiv die Koexistenz der ökologischen und konventionellen Landwirtschaft. Totalrevision des Bio-Rechts führt nicht zu mehr bio in Europa "Jetzt zeigt sich eindeutig, dass der vor Jahren eingeschlagene Weg einer Totalrevision der EU-Kommission eine Sackgasse ist", analysiert Josef Wetzstein, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. Zudem bedeuten die vorgesehenen Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen jahrelange Unsicherheiten für die Branche. "Durch die delegierten Rechtsakte wird allein die EU-Kommission darüber bestimmen, was in Zukunft bio ist.", so Wetzstein weiter. Ohne einen klaren rechtlichen Rahmen haben Öko-Betriebe keine Planungssicherheit und potenzielle Umsteller werden abgeschreckt. "Diese Rechtsunsicherheit würde die weitere positive Entwicklung des ökologischen Landbaus massiv gefährden. Wenn Minister Schmidt die Ziele seiner Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau ernst nimmt, muss er die Vorschläge der Kommission im Agrarrat ablehnen", fordert Wetzstein. Die einzige sinnvolle Alternative ist nach wie vor die Einarbeitung einzelner positiver Kompromisse in das bestehende Regelwerk.
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