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Weltweit betrifft ein Drittel der unternehmensbezogenen Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen den Energie- und Rohstoffsektor. Daran sind auch immer wieder deutsche Konzerne beteiligt. "Deutsche Unternehmen tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte, wenn sie Kohle und Erdöl aus problematischen Fördergebieten einführen oder sich als Zulieferer und Dienstleister etwa an Großstaudämmen beteiligen. Dies gilt zudem, wenn sie als Großemittenten zum Klimawandel beitragen, der in immer mehr Regionen das Recht auf Leben, Nahrung oder Wasser gefährdet", erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Besonders bei Großprojekten werden laut der Studie häufig Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften zerstört, Landrechte verletzt, Beteiligungsrechte der Betroffenen missachtet sowie Proteste unterdrückt und kriminalisiert. "Unsere Befragung und Analyse von 30 Unternehmen im Energiesektor zeigt, dass einige von ihnen inzwischen menschenrechtliche Grundsatzerklärungen verabschiedet, Risikoprüfungen durchgeführt und Beschwerdemechanismen eingerichtet haben. Diese erfüllen aber größtenteils noch nicht die Standards der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte", so Bals. Das gelte selbst für die zehn größten deutschen Energieversorger, die sich zumeist in kommunalem Eigentum befinden. Bundesregierung schützt Menschenrechte im Ausland nicht ausreichend MISEREOR und Germanwatch kritisieren, dass auch die Bundesregierung ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte in Bezug auf den Energiesektor nicht ausreichend nachkommt. Die Studie verdeutlicht dies mit Blick auf Unternehmen im öffentlichen Eigentum, die Außenwirtschaftsförderung sowie die Handels- und die Klimapolitik. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung vom Dezember 2016 bringt in diesen Bereichen bisher keine substanziellen Verbesserungen. Anders als Frankreich, Großbritannien und die Niederlande hat sich Deutschland noch nicht dazu durchringen können, Gesetze mit Menschenrechtsvorgaben für Auslandsgeschäfte von Unternehmen zu verabschieden. Immerhin plant die Bundesregierung ab 2018 eine jährliche Überprüfung der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen. Ab 2020 will sie je nach Ergebnis dann auch gesetzliche Schritte erwägen. Weitere Informationen: Studie "Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte - Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand"
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