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Kai Schlegelmilch, Vorsitzender des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft kommentiert: "In der kommenden Wahlperiode muss umgehend eine Besteuerung der Atomenergie wieder eingeführt werden. Der Gesetzgeber muss dabei die vom Gericht monierten Mängel in Umsetzung und Begründung des Gesetzes beheben oder die grundgesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Die inhaltlichen Gründe, die bei der Einführung der Steuer galten, bestehen ja fort. So profitiert die Atomenergie seit Jahren von hohen staatlichen Förderungen, inklusive der unzureichenden finanziellen Beteiligung an den Folgekosten. Während es den europaweiten Zertifikatehandel für CO2-Emissionen gibt, der zumindest ansatzweise die Folgekosten der fossilen Stromerzeugung adressiert, fehlt ein solches System der Einpreisung von Risiken und Folgekosten für die Atomenergie vollkommen. Die sachlich notwendige Fortführung der Steuer bis zum Ende der Laufzeit der Atomkraftwerke würde Steuereinnahmen in Höhe von bis zu 5,8 Mrd. Euro bedeuten, wie das FÖS in einer Analyse zur Kernbrennstoffsteuer im letzten Herbst zeigen konnte. Das Bundesverfassungsgericht legt in seiner mehrheitlich getroffenen Entscheidung einen sehr engen Begriff der Verbrauchsteuern an. Die Kernbrennstoffsteuer sei nicht so angelegt gewesen, dass die Steuerbelastung an den Endverbraucher weitergereicht werden konnte, vielmehr hätte sie Gewinne der Kraftwerksbetreiber abschöpfen wollen. Leider fällt damit eine in der Sache sinnvolle Steuer dieser sehr engen Auslegung zum Opfer." Zum Hintergrund: Kurzanalyse des FÖS zur Kernbrennstoffsteuer
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