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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 31.05.2017
Produkt kaputt - und nun?!
Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage zum Thema Reklamation
Das Gesetz sieht eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche. Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren wollen, stoßen sie auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Elektrische Geräte sind leicht beschädigt, doch wie leicht ist es, seine Rechte als Kunde einzufordern? © Freetagger, pixabay
Recht auf Gewährleistung
Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. "Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet", sagt Gerrit Cegielka, Verbraucherrechtsberater bei der Verbraucherzentrale Bremen. Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. "Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen," erklärt Cegielka. "Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten." Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Verbraucherzentralen starten Umfrage
Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft von 1. Juni bis 31. August. Sie ist unter www.vz-hb.de/gewaehrleistung-garantie-umfrage abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus. Die Umfrage wird im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Über die Verbraucherzentrale Bremen
Die Verbraucherzentrale Bremen mit Sitz in Bremen ist ein überparteilicher und anbieterunabhängiger, gemeinnütziger Verein, der von allen in der Bürgerschaft vertretenen Parteien und weiteren Organisationen, wie z. B. Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften getragen wird. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen politisch und rechtlich zu vertreten sowie sie zu informieren und zu beraten.


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