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![]() Um auch bayerische Gewässer besser vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen, die vor allem durch Bodenabschwemmungen entstehen, appellieren die Verbände an das Verursacherprinzip. "Besonders bei Starkregen und Hochwasser wird sehr deutlich, welche großen Mengen Erdreich immer wieder abgeschwemmt werden und in die Gewässer gelangen", kritisiert Josef Paukner, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Flussallianzen. "Förderprogramme haben bisher leider nicht den erwünschten Erfolg gezeigt", so Paukner. "Die Bodenerosion muss endlich eingedämmt werden", fordert Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender, "und deswegen muss auch das Bodenschutzgesetz besser vollzogen werden. Dieses erlaubt z.B., dass auf Flächen, auf denen es wiederholt zu starker Erosion gekommen ist, der Ackerbau mit Auflagen versehen und sogar ganz untersagt werden kann." "Initiativen wie boden:ständig belegen bisher nur sehr kleinräumig den Erfolg von landwirtschaftlichen Gewässerschutzmaßnahmen und sind in der Fläche zu wenig vertreten", so Willi Ruff, Vize-Präsident des LFV. "Gewässer- und Bodenschutzmaßnahmen als gute fachliche Praxis sollten für jeden Landwirt eine Selbstverständlichkeit darstellen. Wo über die gute fachliche Praxis hinausgehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind, sollte der Landwirt als Gewässerschutz-Dienstleister für Ertragsausfälle angemessen entschädigt werden." Norbert Schaeffer vom LBV führt aus, "dass der Verlust an Landschaftselementen und die Bewirtschaftung immer größerer Schläge dazu beigetragen hat, dass das abgeschwemmte Erdreich in die Gewässer gelangt. Wir benötigen die Wiederanlage von Pufferstreifen und Hecken nicht nur, um die Artenvielfalt und Biodiversität zu sichern, sondern eben auch für den Gewässerschutz." Georg Rast vom WWF Deutschland betont, dass eine deutliche Verringerung der Düngergaben eine Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Schutz des Grundwassers darstellt. Eklatante Missstände müssen endlich mit dem Ordnungsrecht bekämpft werden. Darüber hinaus können nationale oder regional angepasste Maßnahmen nur mit entsprechenden Anpassungen teilweise gegenläufiger EU-Förderprogramme wirksam werden.
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