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Die wesentlichen Energieträger
Die Nutzung von Solarenergie ist auf vielfältige Weise direkt möglich. Solarzellen und Photovoltaikanlagen dienen der direkten Umwandlung der Strahlungsenergie in Strom. In solarthermischen Kraftwerken wird Solarstrom erzeugt und mittels Sonnenkollektoren kann die Sonnenstrahlung direkt für die Umwandlung in Nutzwärme verwendet werden. Die über 1,5 Millionen in Deutschland präsenten Photovoltaikanlagen erzeugen eine Leistung von fast 40.000 Megawatt und stellen damit den zweitgrößten Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dar. Auch Biomasse wird als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie auch zur Biokraftstoffherstellung verwendet. Hierbei wird Biomasse in fester, flüssiger oder gasförmiger Form eingesetzt. Mit der Konzeption von Wind-, Wasser-, und Solarkraftwerken beteiligt sich der Anbieter Green City Energy am Ausbau erneuerbarer Energien. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, nachhaltige und tragfähige Konzepte zu entwickeln, mit denen die zukünftige Nutzung von Energie möglich ist, insbesondere zur Gewährleistung von Elektrizität, Wärme und Mobilität. Die Kraftwerksparks von Green City Energie werden aus regenerativen Energien gespeist und verfügen gegenwärtig über etwa 120 Megawatt Leistung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Der zunehmende Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung hängt direkt mit dem EEG zusammen, seit dessen Einführung der Anteil am Stromverbrauch von 6,2 im Jahre 2000 auf fast 32 Prozent im Jahr 2015 (brutto). Die Bundesregierung plant, bis zum Jahre 2025 bis zu 45 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu speisen. Der Anteil an Ökostrom soll bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Deutsche Förderung erneuerbarer Energien Das Ziel der Reduktion von Treibhausgasen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 ist die Bundesregierung international verpflichtend eingegangen. Erreicht werden soll das Ziel durch die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien auf 35 Prozent im Stromsektor sowie auf 14 Prozent im Bereich Wärme und auf bis zu 15 Prozent bei Kraftstoffen. Die Zielerreichung wird mit unterschiedlichen Methoden und Instrumenten zur Förderung angestrebt. Als wichtigste Grundlage für den fortdauernden Ausbau der Anlagen für regenerative Energien garantiert das EEG die Abnahme von Strom, der aus Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie gewonnen wurde. Das Gesetz sieht eine 20 Jahre lange Vergütung von jeder eingespeisten Kilowattstunde zu einem festgesetzten Betrag vor. Hierbei werden die Vergütungssätze pro Kilowattstunde jährlich reduziert. Dies soll Betreibern Innovationsanreize geben und für eine höhere Effizienz sorgen. Die Kosten der Vergütung werden über eine verbrauchsabhängige Umlage, die EEG-Umlage, gedeckt. Diese ist von allen Verbrauchern zu zahlen und beläuft sich bei einem durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt auf Mehrkosten von etwa 2,10 Euro monatlich. Im Sektor Wärme verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Grundlage zur Zielerreichung ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es verpflichtet Bauherren bereits seit dem Jahr 2009 dazu, den Wärmebedarf anteilsmäßig aus Sonnenenergie, Erdwärme oder Biomasse zu decken. Zudem wird das Heizen mit Wärme aus erneuerbaren Energien wird gefördert durch bestimmte Anreizprogramme, etwa die so genannte Klimaprämie für den Einbau von Solarthermie-Anlagen. Kostenzuschüsse richten sich nach Art und Größe der Anlage und günstige Darlehen werden von der KfW gewährt.
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