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Alle Jahre wieder kommt die Strahlenschutzkommission (SSK) mit den gleichen Bedenken zur geplanten Rückholung des Atommülls aus der Asse um die Ecke. 2009 führte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Vergleich unter den in Frage kommenden Stilllegungsvarianten für die Asse durch. Am damaligen Ergebnis hat sich bis heute nichts geändert. Auch nach heutigem Stand kann die erforderliche Vorsorge nur über die Rückholung der radioaktiven Abfälle gewährgeleistet werden. 2013 trat die Lex Asse in Kraft, von allen Fraktionen im Bundestag gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium erarbeitet und mit übergroßer Mehrheit beschlossen. Dieses Gesetz verankert das Ziel der Rückholung des Atommülls vor der Stilllegung der Asse als die Option, die im Umgang mit dem gescheiterten Endlager den bestmöglichen Strahlenschutz für heutige und zukünftige Generationen gewährleisten kann. Die notwendige Abwägung, gerade im Hinblick auf den Strahlenschutz, die die SSK nun zum dritten Mal einfordert, wurde im Gesetz vorgenommen. Es ist eine Missachtung des Gesetzgebers, diese vorgenommene Abwägung konsequent zu ignorieren, wie das die SSK tut. Im Übrigen sollte sich die Strahlenschutzkommission fragen, warum es von ihrer Seite keinen scharfen Protest gegen die Atommüll-Einlagerung ohne tragfähigen Langzeitsicherheitsnachweis in eine marode Asse gab. Und warum sie nicht Alarm schlug, als der ehemalige Asse-Betreiber gut zweieinhalb Jahrzehnte kein genehmigungsfähiges Stilllegungskonzept vorlegte. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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