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Wir begrüßen die Initiative des Bundesrates für mehr Tierschutz. Es ist richtig, die Nutztierhaltungsverordnung um Regelungen zu Junghennen und Masthühnerelterntieren zu erweitern. Wir fordern Landwirtschaftsminister Schmidt auf, umgehend zu reagieren und diese Änderungen in die Verordnung aufzunehmen. Es müssen bundesweit Vorgaben gelten, um großflächig schlechte Haltungen zu untersagen und gleichzeitig die Bedingungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter einheitlich zu gestalten. In der Vergangenheit hat Minister Schmidt solche Regelungen stoisch verweigert. Doch wer einsieht, dass die Haltung von Legehennen geregelt werden muss, kann nicht leugnen, dass die Tiere auch in der Aufzuchtsphase das Anrecht auf ein Minimum an Tierschutz haben. Noch hat der Minister genügend Zeit, um seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Bisher hat er als Minister der Agrarindustrie gehandelt und nicht der Gesellschaft - das muss aufhören. Hintergrund: Die Haltung von Junghennen sowie von Legehennen- und Mast-Elterntieren der ersten Generation ist bisher lediglich in den allgemeinen Bestimmungen der TierSchNutztV geregelt. Es bedarf jedoch konkreter Vorgaben, um den speziellen Anforderungen der Tiere Rechnung zu tragen. Daher soll der Geltungsbereich des Abschnitts 3 der TierSchNutztV (Anforderungen an das Halten von Legehennen) auf Legehennen-Elterntiere erweitert werden sowie die TierSchNutztV um einen weiteren Abschnitt mit detaillierten Anforderungen an die Haltung von Junghennen sowie um einen Abschnitt mit spezifischen Anforderungen an die Haltung von Mast-Elterntieren ergänzt werden. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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