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Presse-Stelle:  VDB Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V., D-91207 Lauf
Rubrik:Gesundheit    Datum: 11.12.2000
Elektrosmog - Verordnung ( 26. BImSchV ) - Schmutz und Schummel
Verordnung ist Schutz für die Industrie und Schummel für Mensch und Umwelt
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat sie vorgeschlagen, die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) (im folgenden "Elektrosmog - Verordnung"). Die Bundesregierung hat sie am 22. Mai 1996 akzeptiert und an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser willigte trotz scharfer Proteste von Wissenschaftlern, Umweltverbänden und Parteien ein. Seit dem 1. Januar 1997 ist sie nun rechtskräftig, die sogenannte Elektrosmog - verordnung. Sie soll laut Merkel "mit festgelegten Grenzwerten für Rechtssicherheit sorgen". Das Ziel sei "Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und zur Verfahrensvereinfachung und Investitionssicherheit im Bereich der Sendeanlagen und Stromversorgung beizutragen, insbesondere beim Mobilfunk und Bahnstrom, bei Transformatoren, Hochspannungs- und Erdleitungen."


Schutz für die Industrie

Die neue Elektrosmog - Verordnung ist Schutz für die Industrie und Schummel für Mensch und Umwelt. Die hier festgelegten Grenzwerte sind von der Industrie spielend einzuhalten; sie liegen beim tausendfachen der Werte, von denen man weiß, daß sie Lebewesen stören, die Gesundheit schädigen und Krebs begünstigen können.

Die Sachverständigen der Baubiologie Maes haben in 14 Jahren über 5000 Untersuchungen elektromagnetischer Felder in Wohnhäusern und an Arbeitsplätzen durchgeführt. Das Resultat: Die Grenzwerte der Verordnung werden im Alltag nahezu nie und nirgendwo erreicht, selbst nicht unter größten Hochspannungsleitungen oder direkt neben Trafostationen, auch nicht im Intercity oder Auge in Auge mit dem Mobilfunksendeturm. Darüber freut sich die Industrie und genießt die von Merkel zugesagte Rechts- und Investitionssicherheit.

Die Umweltministerin beruhigt die Industrie schon vor Inkrafttreten der Verordnung: "Im Bereich der Hochfrequenzanlagen wird mit nennenswerten zusätzlichen Kosten nicht gerechnet, da die Anforderungen in der Regel jetzt schon eingehalten werden oder ohne größeren Aufwand eingehalten werden können. Im Bereich der Niederfrequenzanlagen rechnet die Stromwirtschaft mit Kosten, die einen zweistelligen Millionenbetrag allenfalls geringfügig überschreiten. Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten der Stromerzeugung und Stromverteilung ist kein meßbarer Einfluß auf das Preisniveau zu erwarten."

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bringt es auf den Punkt: "Die Verordnung ist löchriger als Schweizer Käse." Selbst Axel Böttger, Elektrosmogexperte im Umweltministerium, gibt zu: "Es gibt noch viele Lücken."

Schummel für den Menschen

Der durch Elektrosmog gefährdete Mensch bleibt auf der Strecke. Forschungen von Wissenschaftlern der ganzen Welt bestätigen, was praktizierende Baubiologen aus Erfahrung schon lange feststellen: Elektromagnetische Feldstärken weit unter der Größenordnung der Verordnung sind ein Gesundheitsrisiko. Tausende Fallbeispiele von kranken Menschen, die nach Reduzierung der zumeist unnötigen Felder am Arbeitsplatz oder zu Hause, besonders aber im Schlafbereich, provozierende gesundheitliche Erfolge erlebten, zeigen, daß wir es hier mit einem mehr als ernstzunehmenden Risikofaktor zu tun haben.

Dieser tatsächlich bestehende Risikofaktor wird jetzt durch eine Verordnung maß- und verantwortungslos heruntergespielt.

Computerarbeitsplatznormen, international von Industrie, Anwendern, Behörden und Berufsgenossenschaften akzeptiert, setzen seit zehn Jahren die Grenze auf 10 V/m für elektrische und 200 nT für magnetische Felder, um Computerbediener vor gesundheitlichem Schaden zu schützen. Dagegen hält die Verordnung 5.000 V/m und 100.000 nT für unschädlich, das Fünfhundertfache.

"Als Grenzwert müssen 10 V/m und 200 nT angestrebt werden." Zu diesem Ergebnis kommt auch eine großangelegte wissenschaftliche Studie, die 1996 für den "Nationalen Rat für Strahlenschutz NCRP", ein Beratergremium der US-Regierung, erstellt wurde. Für diese Untersuchung sammelten elf führende Strahlenschutzexperten neun Jahre lang Daten. Herausgekommen ist, so ein Sprecher der US-Umweltbehörde EPA, die "bislang umfassendste Untersuchung über die gesundheitliche Auswirkung der elektromagnetischen Strahlung". Der 800-Seiten-Bericht liefere eindeutige Hinweise, daß auch relativ schwache elektromagnetische Felder die Gesundheit schädigen können, wenn sie nur langfristig einwirken.

Wissenschaftler zahlreicher Länder, besonders aus den USA und Schweden, bestätigen mit Blick auf ihre Forschungsergebnisse diese Forderung nach 10 V/m und 200 nT. Baubiologen empfehlen nach jahrelangen Beobachtungen und aufgrund immer wiederkehrender Sanierungserfolge für die Regenerationszeit des Menschen, also für den Schlafplatz, als Vorsorge möglichst 1 V/m bzw. 20 nT einzuhalten, also ein Zehntel der Computerarbeitsplatznormen.

Fragen über Fragen

Warum gelten die Verordnungswerte nur für ortsfeste Strom- und Sendeanlagen, warum nicht für Geräte? In der unmittelbaren Nähe einiger Haushalt- oder Bürogeräte kann man höhere Feldstärken messen als unter Hochspannungsleitungen oder neben Trafostationen. Mit der Handyantenne am Ohr ist man weit stärkeren (grenzwertüberschreitenden!) Feldern ausgesetzt als neben einem Mobilfunkturm. Nerven werden von den Feldern des Heizkissens oder des Radioweckers ebenso angegriffen wie von denen ortsfester Stromanlagen.

Warum gelten die Grenzwerte nicht für die öffentlich-rechtlichen Sender? Gerade die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender (speziell Lang-, Mittel- und Kurzwelle) strahlen mit stärksten Leistungen ins Land, die noch aus der Zeit des kalten Krieges stammen. Kein Lebewesen, keine Zelle, kein Muskel... kann differenzieren zwischen öffentlich-rechtlichem oder privat-gewerblichem Elektrostreß.

Warum werden die Funk- und Radaranlagen des Militärs nicht berücksichtigt? Bundeswehr, Behörden, Polizei und Bundesgrenzschutz haben ohne Auflagen freie Bahn in der Art und Intensität der von ihnen verursachten elektromagnetischen Strahlung.

Warum gelten die Grenzwerte nur für bestimmte Frequenzen und Frequenzbereiche? Über 50 Hz besteht eine Grauzone bis 10 MHz, und gerade hier tummeln sich Feldverursacher wie Sicherungsanlagen in Kaufhäusern, elektronische Steuerungen und Schaltungen, Amateurfunk, Induktionsfunk, Zeitzeichen, Oberwellen von 50-Hz-Verursachern, Pulsfrequenzen der Handys...
Warum gilt für die niederfrequenten Grenzwerte das praxisfremde Körperstrommodell? Die Verordnung meint, daß die Körperstromdichte von 2 mA/m² auf Dauer unriskant ist. Für DIN/VDE und ÖVE sind 100 mA/m² lebensgefährlich, da spontanes Herzkammerflimmern ausgelöst werden kann. Zwischen Lebensgefahr und unbedenklicher Langzeiteinwirkung liegt nur ein Faktor 50!
Warum gilt als Grundlage für die hochfrequenten Grenzwerte das praxisfremde thermische Modell? Die Erwärmung des Körpers ist doch nicht das einzige Risiko!
Warum werden Hochfrequenzfelder über 6 Minuten quadratisch gemittelt? Mittelwerte sind Mogelpackungen, sie führen zu Unterbewertungen einer vorliegenden Gefahr. Die für biologische Rückschlüsse wichtigen Spitzenbelastungen bleiben unbeachtet.

Was soll die unglaubliche Randanmerkung, daß der Spitzenwert gepulster Felder bis zum 32-fachen der elektrischen und magnetischen Feldstärken betragen darf? Das entspricht dem 1024-fachen der Strahlungsdichte! Und gepulste Felder gelten als biologisch besonders riskant!

Warum werden die gepulsten Strahlen (Radar, Richtfunk, Datenfunk, D-, E- und DECT-Mobilfunknetze...) nicht entsprechend berücksichtigt? Hier laufen weltweite Forschungen auf Hochtouren. Die bisherigen Ergebnisse sind alarmierend. Trotzdem wird weiter aufgerüstet, begünstigt durch die neue Verordnung.

Warum fehlen elektrische und magnetische Gleichfelder? Sie sind unverzichtbarer Teil des Gesamtkomplexes 'Elektrosmog'.

Warum werden Wechselwirkungen und Summationseffekte verschiedener Felder nicht beachtet? Warum nicht Wechselwirkungen mit Umweltrisiken klimatischer, toxischer oder anderer Art? Warum werden Risikogruppen nicht bedacht? Warum nicht Alte, Kranke, Sensible, Schwangere, Kinder, Ungeborene? Warum wird sich an keiner Stelle an den natürlichen elektromagnetischen Feldern orientiert?

Wenn Sie die Elektrosmogverordnung durchlesen, dann tauchen viele weitere "Warum?" auf.

Forschungsbedarf

Grundlage der Elektrosmogverordnung sind die Empfehlungen der Strahlenschutz-Kommission SSK, der Strahlenschutzvereinigung IRPA und der Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen ICNIRP.

Bei der biologischen Bewertung beschränkt man sich auf zwei simple Konzepte: Bei der Niederfrequenz wird angenommen, daß sich als Folge starker Feldeinflüsse von außen im Körper künstliche Reizströme bilden. Bei der Hochfrequenz geht man davon aus, daß sich ein Körper in den Feldern erwärmt, ähnlich wie es beim Mikrowellenherd der Fall ist, hält also nur den thermischen Effekt für relevant.

Andere Wirkungen werden ignoriert, obwohl es sie gibt und Wissenschaft wie Praxis immer wieder Nachweise erbringt: Störungen der Zellkommunikation, der Hormonabläufe, der Gehirnströme, des Stoffwechsels, des Immun- und Nervensystems, Beschleunigung des Zell- und Tumorwachstums, Leukämie und Krebs, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Migräne und Schmerzen, Depressivität, Nervosität, Schlafstörungen, Hyperaktivität, Allergien, Alzheimer...

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt: "Zweifelsfrei verstanden haben wir nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen." Und: "Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran."
Das nordrheinwestfälische Umweltministerium reagiert auf die Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung: "Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Anzahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. die Entstehung von Kinderleukämie, Gehirntumoren und Brustkrebs, auch unterhalb der Grenzwerte." Angela Merkels Bundesumweltministerium: "Die Grenzwerte der Verordnung sind die Folge des aktuellen Wissensstandes." Was nicht ausschließt, daß der aktuelle Wissensstand miserabel ist und es mehr Forschungsbedarf als Forschungsergebnisse gibt.

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