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![]() Aufgrund von Fehlinformationen wurden Bauherren in NRW durch die Zuwendungsbescheide im Rahmen des Förderprogramms, Ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW, darauf hingewiesen, daß zukünftig Wäsche waschen mit Regenwasser verboten werden soll. Die Fachvereinigung (fbr) hat mehrfach gegen diese bürokratischen falschmeldungen Stellung bezogen. Es gibt nach wie vor keine Einschränkung für das Wäsche waschen mit Regenwasser bei Eigenheimbesitzern und Mietern. Nach Aussage der Bezirkregierung in Arnsberg hat die kürzlich erfolgte Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf ergeben, dass in den Zuwendungsbescheiden an die Endnutzer diese Fehlinformation nun endlich herausgenommen wird. Gleichzeitig bleibt der Anwendungsbereich Waschmaschine Bestandteil der Förderung in NRW. Dieses Ergebnis soll den Kommunen in einem der nächsten Rundschreiben des Ministeriums mitgeteilt werden. Bis heute wird von den Kommunen fälschlicherweise diese Einschränkung in den Zuwendungsbescheiden immer noch an Endnutzer von Regenwassernutzungsanlagen weitergegeben. Hersteller und Planer sind aufgerufen, diese Information an Ihre Endkunden weiterzugeben.
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