Ein Service von![]() | |||||||||||||||||||||
Die genannten Angebote zeigen, dass es gerade für den Online-Handel keinen Grund gibt, sich aus der Rücknahmeverantwortung zu stehlen. Im Gegenteil, ihren Kunden sollte nun offensiv der neue Service nahegebracht werden, um so ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zu leisten. Hier ist die Seriosität der Marktteilnehmer gefragt und funktionierende (Branchen)-Lösungen gefordert. So könnte auch etwa ein gemeinsames Sammelsystem der Marktteilnehmer für Altgeräte - möglicherweise in Kooperation mit Dritten - organisiert werden. Rechtlich klargestellt ist, dass bei der Rückgabe durch den Onlinehandel (in zumutbarer Entfernung) den Kundinnen und Kunden keine Zusatzkosten entstehen dürfen und die Retourkosten vom Händler übernommen werden. Es bleiben auch mit dem neuen Elektrogesetz einige Fragen offen. So ist dringend zu evaluieren, ob die Neuregelung wirklich zu einer substantiellen Reduzierung der Elektroschrottexporte, etwa nach Ghana, führt. Da die Bundesregierung sich nicht aufraffen konnte, zumindest für die Kleingeräte, wie etwa Mobiltelefone, eine Pfandpflicht einzuführen, muss davon ausgegangen werden, dass weiterhin Millionen dieser Geräte in den Schubladen der Verbraucherinnen und Verbraucher lagern oder - noch schlimmer - in den Restmülltonnen entsorgt werden. Dabei sollten die Rohstoffe von rund 100 Millionen nicht mehr genutzten Mobiltelefonen in deutschen Haushalten dringend einer erneuten Nutzung zugeführt werden. Es kann nicht sein, dass wesentliche Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, insbesondere die Discounter, von der Rücknahmepflicht verschont bleiben, da sie weniger als 400 qm Verkaufsfläche für Elektroartikel pro Standort haben. Die Bundesregierung hat ohne jegliche sachliche Begründung den Discountern einen Marktvorteil gegenüber dem Fachhandel verschafft. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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