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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 16.02.2016
Ist der bauliche Schallschutz nach FluLärmG noch ausreichend?
Eine Studie des Umweltbundesamtes untersucht die Wirkung dieser Verordnung als eine Komponente der 2017 anstehenden Evaluation des überggeordneten Fluglärmgesetzes.
Die 2. Fluglärmschutzverordnung regelt die Anforderungen für baulichen Schallschutz (v.a. Lärmschutzfenster) und etwaige Erstattungsansprüche der Lärmbetroffenen gegenüber den Flughäfen. Eine Studie des Umweltbundesamtes untersucht die Wirkung dieser Verordnung als eine Komponente der 2017 anstehenden Evaluation des überggeordneten Fluglärmgesetzes.

Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das FluLärmG, das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik.

Die Ergebnisse der vorliegenden Evaluation der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) sollen im Weiteren in diese nach § 2 Abs. 3 FluLärmG vorgesehene Berichterstattung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag einfließen. Die vorliegende Evaluation hat - basierend auf einer Analyse der gesetzlichen Grundlagen und des Vollzugs - eine Reihe von Defiziten zu beiden Analyseschwerpunkten identifiziert. Dabei richten sich die 17 Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter auf eine generelle Verbesserung der Bauschalldämm-Maße, einen besseren Schutz für Bestandsimmobilien, auf die Verbesserung des Schallschutzes im Vollzug und auf einen flexibleren Umgang mit Belüftungseinrichtungen.

Links:
Fluglärmgesetz

Publikationen:
Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung


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