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"Diese Nachricht beflügelt den Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln", erklärte Jutta Sundermann von Aktion Agrar, "Das französische Vorbild hat im letzten Jahr Zehntausende Menschen motiviert, nach der Rolle des Handels beim Wegwerfen von Lebensmitteln zu fragen. Jetzt zeigt Frankreich, dass man dort nicht bereit ist, auf freiwillige Maßnahmen der Supermärkte zu warten. Weil das Gesetz für alle Märkte ab einer bestimmten Größe gilt, ist es nun für die Händler kein Wettbewerbs-Nachteil mehr." Im Mai vergangenen Jahres hatte die Nationalversammlung dieses Gesetz erstmals auf den Weg gebracht. Es verpflichtet Supermärkte ab 400 Quadratmetern Größe, unverkaufte Waren billiger abzugeben sowie Abnahmeverträge mit gemeinnützigen Organisationen für die dann verbliebenen, verzehrgeeigneten Lebensmittel zu vereinbaren. Die Idee eines gesetzlichen Wegwerfstopps für den Handel schlug auch in Deutschland hohe Wellen. Mehrere Organisationen starteten Appelle für ein ähnliches Gesetz. Die Kampagne Leere Tonne von Aktion Agrar, der BUNDjugend, dem foodsharing und der Slow Food Youth sammelte bereits über 40.000 Unterschriften und diskutierte am Welternährungstag sowie in der Vorweihnachtszeit mit Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen. Im Sommer drohte das Vorbild im Nachbarland zu scheitern. Als im August vergangenen Jahres das französische Verfassungsgericht das Gesetz wegen Formfehlern kassierte, nutzte der Handel die Gunst der Stunde und kündigte zusammen mit Umweltministerin Ségolène Royal eine freiwillige Maßnahmenliste gegen Lebensmittelverschwendung an. Die Unternehmen haben sich jedoch verschätzt. In Frankreich hat die Debatte über die "Schlacht gegen die Verschwendung von Lebensmitteln" eine enorme Resonanz erfahren. Weithin wurde der gleichnamige Report von Guillaume Garot wahrgenommen und der Umweltaktivist Arash Derambarsh versammelte über Hunderttausende hinter seiner Forderung nach dem Wegwerfstopp,. So fand am 9. Dezember 2015 erneut eine Abstimmung über das Gesetz statt. Doch auch beim zweiten Anlauf beschloss die Nationalversammlung die Vorlage fraktionsübergreifend und einstimmig. Über den Jahreswechsel prüfte der Senat das Gesetz und beschied jetzt auch positiv. Nun gelte es die Umsetzung zu begleitung und Druck auf die Regierungen in Deutschland und weiteren Ländern Europas zu machen, den Handel auch dort in die Pflicht zu nehmen.
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