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"Das sind keine Dumme-Jungen-Streiche, sondern Straftaten gegen streng geschützte Arten. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis", betont Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. "Die Tötungen und Horstzerstörungen sind eine völlig neue Dimension der Gefährdung von Tierarten durch Windkraftanlagen", so Prof. Vahrenholt. "Biodiversität und Artenschutz werden unter dem Deckmantel der Windenergie und des Klimaschutzes gnadenlos geopfert". In bisher zehn Bundesländern wurden solche Straftaten registriert. Skrupellose Geschäftemacher schaffen Tatsachen mit der Kettensäge! Denn geltende Abstandsregelungen würden in den meisten Fällen den Bau von Windenergieanlagen verbieten. Der Wert eines Grundstücks, auf dem ein Windpark errichtet werden soll, lässt sich mit der Kettensäge über Nacht enorm steigern: Pro Anlage kann ein Eigentümer mit Pachteinnahmen von rund 1,6 Millionen - also 80 000 Euro pro Jahr für 20 Jahre - rechnen. Die Rechercheergebnisse der Naturschützer zeigen eine erschreckende Tendenz auf: Wurden vor zwei Jahren bundesweit sechs Fälle registriert, waren es 2014 bereits zehn. Im laufenden Jahr 2015 wurden bis November 19 Zerstörungen von Horsten und Vogel-Tötungen gemeldet. Betroffen sind neben Rotmilan und Schreiadler auch andere windkraftsensible Arten wie Seeadler, Schwarzstorch, Baumfalke und Fledermäuse. Fast alle Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Deutsche Wildtier Stiftung rechnet in den kommenden Monaten mit weiteren Straftaten, denn Bäume werden meistens im Winterhalbjahr gefällt. "Auch der Ausbau der Windenergie geht ungebremst voran - deshalb ist eine erneute Welle von Horstzerstörungen zu befürchten", sagt Prof. Vahrenholt. Die Deutsche Wildtier Stiftung erneuert ihre Forderungen nach einem Moratorium für Windkraftanlagen im Wald. Wer solche Fälle feststellt, sollte diese dokumentieren und anzeigen sowie die Deutsche Wildtier Stiftung informieren. Mehr dazu unter www.naturwende.de/zeugen-gesucht-wo-wird-windpark-planung-zum-kriminalfall/ Für Rückfragen: Dr. Jochen Bellebaum, 040 9707869-25
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