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Presse-Stelle:  Walter Braun, D-81675 München
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 30.09.2015
Was tun nach einem Verkehrsunfall
Vom Gutachter bis zur Beweissicherung, vom Schadensersatz bis zum Mietwagen - diese Tipps helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall
Ein Unfall ist schnell passiert. Doch was tun, nachdem der Schaden erst einmal entstanden ist? Das unabhängige Verbrauchermagazin www.tipps-vom-experten.de gibt Tipps, ob nach einem Unfall ein Gutachten notwendig ist, wie die Beweislage zu sichern ist, welches Recht der Geschädigte auf Schadensersatz und Mietwagen hat und warum nicht immer die Polizei vor Ort von Nöten ist.

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst - und schon ist es passiert. Gerade in der nass-kalten Herbst- und Winterzeit ist die Gefahr für einen Verkehrsunfall besonders groß. Schnee, Laub oder Eis verwandeln die Straße in eine Rutschbahn, ein Unfall ist schnell passiert. Doch was tun nach dem Zusammenstoß? Das Online Magazin www.tipps-vom-experten.de weiß Rat.
Als erstes gilt es, den Unfallort und den entstandenen Schaden zu protokollieren. Übersichts- und Detailfotos sind dabei genauso wichtig wie eine Unfallskizze. Ein Gutachter ist dabei, vor allem bei Bagatellfällen, nicht immer von Nöten. Auch die Polizei sollte nur eingeschaltet werden, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, wenn Personen verletzt wurden oder Alkohol im Spiel war. Der Schadensersatz und gegebenenfalls die Kosten für einen Mietwagen übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Doch auch der Geschädigte hat diverse Pflichten. Zum Beispiel die Pflicht der Schadensminderung. Das bedeutet, dass er zum Beispiel bei der Anmietung eines Mietwagens keine unnötigen Kosten verursachen darf. Dies und viele weitere Tipps gibt es in dem Bericht "Was tun nach einem Unfall" auf Tipps vom Experten.

Redaktion: Patricia Hansen



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