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Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese "Verbundanlage" zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen - auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der "integrierten Produktpolitik" der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt. Links Weitere Informationen zu Heizgeräten Weitere Informationen zu Warmwasserbereiter und -speicher Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
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