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Mit der gerade enthüllten Vergabe eines Patentes für ein Verfahren, daß die Züchtung von Mischwesen aus Mensch und Tier erlaubt, hat das Europäische Patentamt in München die Grenze des ethisch Vertretbaren überschritten. Die Äußerungen des EPA im Zusammenhang mit der Enthüllung legen den Schluß nahe, daß sich das Amt aus ethischen Erwägungen verabschieden möchte. Das ist nicht hinzunehmen. Der Beschluß der Bundesregierung, auf eine Änderung der Bio-Patentrichtlinie auf europäischer Ebene zu dringen, muß jetzt konsequent umgesetzt werden. Auch für das Patentrecht gelten ethische Grenzen. Diese müssen vor wirtschaftlich motivierte Bestrebungen, auch menschliche Körperteile zu patentieren, geschützt werden. Die aktuellen Vorgänge belegen aber auch die Notwendigkeit, die vertraglichen Grundlagen des Europäischen Patentamtes zu überprüfen. Institutionelle Reformen des Europäischen Patentamtes müssen sich auch der Frage der externen Kontrolle und der Einbindung in Strukturen und Recht der Europäischen Union stellen. Ohne einen bindenden Kodex für biotechnologische Patente darf es keine weiteren Patentvergaben geben. Das EPA ist deshalb aufgefordert, die einzig richtige Konsequenz zu ziehen und ein entsprechendes Moratorium zu beschließen, bis der von verschiedenen EU-Staaten angemeldete Änderungsbedarf zur Bio-Patentrichtlinie geklärt ist.
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