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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 16.09.2015
TTIP/CETA
Reformvorschläge sind Etikettenschwindel
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag unterbreitet wie zukünftig in Handelsabkommen wie TTIP der umstrittene Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) aussehen könnte. Die Kommission hatte nach überwältigender öffentlicher Kritik an ISDS ein Konsultationsverfahren zu den umstrittenen Vorschriften durchgeführt, an dem auch wir als Grüne Bundestagsfraktion uns beteiligt haben.

Protest gegen Klageprivilegien vor dem Reichstag © Grüne Bundestagsfraktion
Das Ergebnis war eindeutig: eine überwältigende Mehrheit hat Klageprivilegien für Konzerne in TTIP grundsätzlich abgelehnt. Trotzdem hat die Kommission daran festgehalten und will auch weiterhin Klageprivilegien für Konzerne in TTIP und anderen Handelsabkommen verankern.

Entscheidende Veränderungen fehlen
Zunächst schlägt die Kommission einen neuen Namen vor: Investment Court System (ICS). Aber nur, weil man etwas einen neuen Namen gibt, verändert es nicht sein Wesen. Die neuen Vorschläge der Europäischen Kommission zu Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) sind ein Etikettenschwindel, weil sie die entscheidenden Probleme, an denen das System krankt, nicht beheben. Ausländische Konzerne bekommen das Sonderrecht vor einem Schiedsgericht zu klagen, während inländische Unternehmen nur den nationalen Gerichtsweg beschreiten können.

Die Klausel zu "fairer und billiger Behandlung", die sich in der Vergangenheit als besonders missbrauchsanfällig erwiesen hat, ist weiterhin enthalten. Es können allein Unternehmen gegen Staaten klagen, Staaten aber nicht gegen Unternehmen. Das Gehalt der SchiedsrichterInnen hängt zu einem großen Teil von der Fallzahl ab. Damit haben auch mit diesem Vorschlag die SchiedsrichterInnen einen starken Anreiz, konzernfreundliche Urteile zu sprechen. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex sowie einzelne Regeln zur Unabhängigkeit der SchiedsrichterInnen können dieser verzerrten Anreizstruktur nur unzureichend entgegenwirken.

Selbst die sinnvollen Vorschläge müssen erst noch umgesetzt werden
Der Vorschlag der Kommission geht zumindest auf einen Teil der Kritik endlich ein: die vorgeschlagenen Transparenzregeln sind weitgehend, es soll eine Berufungsinstanz geben und die Streitparteien sollen sich wenigstens nicht mehr je nach Fall ihre SchiedsrichterInnen aussuchen. Es bleibt aber ein großes Fragezeichen, ob die Kommission diese Ideen in die Tat umsetzen wird. Ob die USA sich in den Verhandlungen zum transatlantischen Abkommen (TTIP) auf die Vorschläge der Kommission einlassen, ist äußerst zweifelhaft. Das Abkommen mit Kanada (CETA), das zumindest die letzten beiden Ideen nicht enthält, will die Kommission keinesfalls nachverhandeln, allenfalls feinjustieren. Von dem Abkommen mit Singapur oder den derzeit verhandelten Abkommen mit Japan und Vietnam ganz zu schweigen.

Etikettenschwindel - Nicht mit uns!
Ein neuer Name und ein paar sinnvolle Vorschläge können nicht verdecken, dass dieser Vorschlag ein Etikettenschwindel ist. Im Kern schlägt die Kommission weiter "ISDS" vor, mit allen Probleme und Gefahren, die damit einhergehen. Die Verbesserungen, die erkennbar sind, wiegen die grundfalsche Ausrichtung des Vorschlags nicht auf. Klageprivilegien für Konzerne waren und bleiben der völlig falsche Weg.


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