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"Wir wollen wirksamste Oppositionspartei gegen diese riesige intransparente Parteienfinanzierung sein", so Gabriela Schimmer-Göresz, Bundesvorsitzende der ÖDP. Das Bundesverfassungsgericht wollte sich nicht mit der politischen Klasse, den etablierten Parteien, anlegen und habe daher die Klage der ÖDP mit unverständlichen juristischen Manövern abgewiesen. Dies sei völlig inakzeptabel, ebenso wie die Tatsache, dass ein Senatsmitglied, der Berichterstatter Peter Müller, beim Thema verdeckte Parteienfinanzierung selbst vorbelastet sei. Müller hatte als Ministerpräsident des Saarlandes verdeckte Parteienfinanzierung begangen, was durch das saarländische Verfassungsgericht seinerzeit bestätigt wurde. "Derlei Umstände erschüttern den Glauben an eine strikte Trennung zwischen Legislative und Exekutive und schaden unserer Demokratie erheblich", so Schimmer-Göresz weiter. ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler unterstrich in diesem Zusammenhang auch, dass es der ÖDP um einen transparenten und fairen Rahmen für die Parteienfinanzierung gehe. "Leitbild muss dabei für uns sein, dass einerseits eine vernünftige Fraktions-, Abgeordneten- und Stiftungsarbeit möglich ist, anderseits die finanziellen Beträge, von der Öffentlichkeit unkontrolliert, nicht weiter in den Himmel schießen. Ferner müssen nicht nur Oppositionsparteien sachgerecht an der Parteienfinanzierung beteiligt werden, sondern alle Parteien, auch die außerparlamentarischen Parteien", so Moseler. Die ÖDP behält sich weitere Schritte gegen das Urteil vor. Eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht sei angedacht, ebenso wie eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Weitere Informationen: https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/verdeckte-parteienfinanzierung/
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