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![]() Der Bericht des EU-Parlaments betont, dass Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung Leistungen der Daseinsvorsorge sind, und dass Wasser keine Ware ist und daher zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollte. "Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht, dieses Grundrecht darf nicht den Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes unterworfen werden", so der Europaabgeordnete. Prof. Buchner bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Troika erst kürzlich der griechischen Regierung ein Privatisierungsprogramm im Bereich der Wasserversorgung aufgezwungen hat. Der Europaabgeordnete weist darauf hin, dass der Bericht die EU-Kommission dazu auffordert, die Wasserversorgung aus den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen herauszunehmen. Damit sendet das Parlament ein starkes Signal, über das sich die Kommission kaum hinwegsetzen dürfte. Prof. Buchner freut sich darüber, dass mit der heutigen Verabschiedung des Berichts, mit dem das Parlament die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser übernimmt, das erste Mal in der Geschichte der EU eine Bürgerinitiative konkret zu politischen Konsequenzen geführt hat. Die Europäische Kommission sollte fortan auf ihre konstanten Versuche verzichten, die Wasser- und Abwasserwirtschaft zu liberalisieren.
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