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![]() Um den Verbrauchern die Recherche im Laden zu ersparen und gleichzeitig höchste Ansprüche an Haltung, Fang und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, hat der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) in seinen Sortimentsrichtlinien (SRL) für den Naturkostfachhandel den Bereich Fisch explizit geregelt. Die SRL haben den Anspruch, den Schutz vor Überfischung zu gewährleisten und definieren klare Kriterien, die durch das Produkt erfüllt werden müssen. Da die Sortimentsrichtlinien noch weit mehr als den Bereich Fisch regeln, und ständig weitererarbeitet werden, wurde auf die Einführung eines zusätzlichen Siegels verzichtet. "Alle BNN-Mitglieder aus dem Einzelhandel haben sich zur Einhaltung der Sortimentsrichtlinien verpflichtet und werden regelmäßig kontrolliert. Wer also in einem Bio-Laden einkauft, der BNN-Mitglied ist, kann sich sicher sein, dort nur Fisch zu finden, der die hohen Standards des Verbandes erfüllt - derzeit sind dies ungefähr 360 Einkaufsstätten bundesweit", erläutert BNN-Geschäftsführerin Elke Röder Kunden erkennen den zertifizierten Naturkostfachhandel am Schaufensteraufkleber, der es als kontrolliertes BNN-Mitglied ausweist. Mehr Kundeninformationen findet man unter www.sortimentsgarantie.de. Die Sortimentsrichtlinien des BNN lassen sich hier einsehen.
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