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Urlaub planen, Koffer packen, Hund oder Katze aussetzen - immer wieder traurige Realität in Deutschland. Insbesondere in den Sommermonaten werden nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes deutlich mehr Katzen, Hunde und Kleintiere ausgesetzt als in den Wintermonaten. Sie enden meist in Tierheimen, die über nicht ausreichende Kapazitäten verfügen und teilweise völlig überlaufen sind. Ausgesetzt und abgefahren - Hochsaison für Tierheime Verena Scholz, Tierschutzbeauftragte des Tierschutzvereins für die StädteRegion Aachen e.V., bestätigt: "In der Urlaubszeit verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg von Neuzugängen in unseren Tierheimen und bereiten uns aktuell bereits darauf vor. Für uns bedeutet dies, sehr viele Tiere unterbringen zu müssen, was ein hohes Maß an Futter, Decken, Räumlichkeiten sowie Mitarbeitern bedeutet. Erfahrungsgemäß sind wir zum Ende der Ferien stark überfüllt, insbesondere im Kleintierbereich, aber auch bei Hunden und Katzen." Viele Tiere leiden sehr unter dieser Situation. "Für die Tiere bricht eine Welt zusammen, wenn sie zu uns kommen. Sie verstehen nicht, warum ihre Familie verschwunden ist und sie sich plötzlich in einer lauten, fremden Umgebung befinden. Oft benötigen sie eine längere Eingewöhnungsphase, weil sie sehr ängstlich sind. Insbesondere Hunde, die an Autobahnen ausgesetzt werden, weisen häufig Störungen durch den Geräuschpegel der vorbeirauschenden Autos auf", erklärt Verena Scholz und fährt fort: "Zu Beginn befinden sich die Tiere in unterschiedlichem Zustand - einige sind sehr gut gepflegt, andere krank. Dabei ist deutlich sichtbar, dass zur Urlaubszeit oftmals nicht wegen Geldmangels ausgesetzt wird, sondern, weil der Besitzer nicht weiß, wo das Tier untergebracht werden soll oder es zu mühsam ist, eine Pension oder ähnliches zu suchen." Das Tier im Recht - Zurücklassen ist kein Kavaliersdelikt Hunde, Katzen und Kleintiere auszusetzen, weil der Halter in den Urlaub fährt, ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch strafbar. Gemäß § 3 Tierschutzgesetz muss jede Person, die ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt beziehungsweise zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen. Tierpension statt Tierabgabe Es gibt zahlreiche spezielle Reiseangebote, die Mensch und Tier gerecht werden. Allein in Deutschland an Ost- und Nordsee gibt es beispielsweise zahlreiche Hundestrände und Hotels sowie Ferienwohnungen, in denen Hunde als Begleiter gern gesehen sind - ebenso wie am Bodensee oder in den Bergen. Möchte der Tierbesitzer dennoch ohne seinen Hund oder die Katze verreisen, so bieten Tierpensionen den Vierbeinern während der Reisezeit ein Zuhause. Da insbesondere Katzen und Kleintiere keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung wie Hunde benötigen, ist es erfahrungsgemäß sinnvoll, Nachbarn oder Freunde miteinzubinden. Sie können das Tier während der Abwesenheit des Halters verpflegen, um es nicht aus der gewohnten Umgebung herauszureißen. Kurzum: "Ab in den Urlaub" bedeutet nicht gleich "ab ins Tierheim". Die Betreuung des Tieres während der Ferien sollte im Vorfeld genau durchdacht sein - und das nicht kurz vor dem Sommerurlaub, sondern bereits vor der Anschaffung eines tierischen Weggefährten. Weiterführende Tipps zum Thema "Sommerurlaub mit dem Hund" gibt ZooRoyal im folgenden Ratgeber: www.zooroyal.de/ratgeber/hunde/ferienzeit-sommerurlaub-mit-dem-hund/
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